Stritt alles ab

Nun vor Gericht – Frau (30) zockte Ex-Freundinnen ab

Eine 30-Jährige stand in Graz vor Gericht. Der Vorwurf: offene Schulden und Tricksereien mit ihren Ex-Partnerinnen.
Österreich Heute
04.07.2026, 20:14
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Vor dem Straflandesgericht Graz ist am Freitag eine 30-jährige Oststeirerin gestanden, der vorgeworfen wurde, mehrere ehemalige Partnerinnen finanziell geschädigt zu haben. Im Mittelpunkt standen dabei offene Zahlungen, private Darlehen und strittige Online-Bestellungen.

Vorwürfe rund um Geld und Einkäufe

Laut Anklage soll die Frau im Laufe mehrerer Beziehungen immer wieder Geldgeschäfte zu ihrem Vorteil genutzt haben. Dabei ging es unter anderem um Möbelkäufe, Bestellungen auf fremden Namen sowie Beteiligungen an Miete und laufenden Kosten. Insgesamt sollen sich Forderungen in der Höhe von mehreren Tausend Euro ergeben haben.

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Die Angeklagte selbst wies die Vorwürfe zurück und sprach von einvernehmlichen Abmachungen innerhalb der Beziehungen. Nach dem Ende der Partnerschaften sei es jedoch zunehmend zu Konflikten über Rückzahlungen gekommen. Gab es bei den Rückzahlunge Probleme, erzählte die Angeklagte oftmals von ihrer vermeintlichen Krebserkrankung und einer Chemotherapie. Beides davon war wohl frei erfunden.

Wiederkehrendes Muster bei Schulden

Im Verfahren wurde deutlich, dass es über längere Zeit immer wieder zu finanziellen Engpässen gekommen sein soll. Auch Privatdarlehen und kleinere Kredite spielten eine Rolle, die teilweise zurückgezahlt wurden.

Der Richter äußerte im Zuge der Verhandlung laut Protokoll Zweifel an der Darstellung: "Ich glaube schon, dass Sie mit den Leuten gespielt haben", wurde er am Ende der Verhandlung von der "Kleinen Zeitung" zitiert.

Vorwürfe nicht in allen Punkten strafbar

Bei den Vermögensdelikten kam es letztlich jedoch zu keinem umfassenden Schuldspruch. Teile der Vorwürfe betrafen private Lebensgemeinschaften oder waren rechtlich nicht als staatlich verfolgbare Delikte zu werten. In anderen Punkten gab es widersprüchliche Aussagen oder nicht ausreichend klare Beweise.

Verurteilung wegen Drohung

Ein Punkt blieb jedoch bestehen: eine Drohung gegenüber einer ehemaligen Partnerin. Laut Urteil sprach das Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten aus. Hintergrund war eine als ernst eingestufte Aussage im Zusammenhang mit einem Messer.

Das Urteil wurde nach der Verkündung angenommen. Weitere rechtliche Schritte sind damit nicht zu erwarten.

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