Nach einer Bombendrohung am Bahnhof in Baden ging im Oktober 2024 im Frühverkehr plötzlich nichts mehr. Am Montag, 1. Juni, musste sich ein 12-fach vorbestrafter Mann in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten.
Eine Bombendrohung, 156 betroffene Züge und fast 1.000 Minuten Verspätung: Laut Anklage soll der Mann per E-Mail an die Polizei angekündigt haben, dass am Wiener Hauptbahnhof und am Bahnhof Baden jeweils eine Bombe mit C4-Sprengstoff platziert werde.
Wie der "Kurier" berichtet, wurde der Wiener Hauptbahnhof nach einer raschen Durchsuchung mit Bombensuchhunden nicht gesperrt. In Baden stand der Betrieb hingegen mehr als eine Stunde still.
Besonders bitter: Die Drohung traf den Bahnhof mitten im Berufsverkehr gegen 6.30 Uhr. Ein ÖBB-Mitarbeiter schilderte laut "Kurier" vor Gericht die Folgen: "Das ist die schlimmste Zeit für so etwas." Ein Schienenersatzverkehr mit Bussen sei wegen der vielen Fahrgäste in der Früh nicht möglich gewesen.
Angeklagt war der Mann unter anderem wegen "Landzwangs". Zusätzlich ging es um Betrug: Er soll mehrere Mietautos nicht zurückgebracht haben. Laut Anklage sollen Fahrzeuge ins Ausland verkauft worden sein, der Schaden liegt bei mehr als 50.000 Euro. Zudem weist der Angeklagte zwölf Vorstrafen vor.
Bei den Betrugsvorwürfen zeigte sich der Angeklagte großteils geständig. Die Bombendrohungen bestritt er aber vehement. Die E-Mail soll von einem Konto verschickt worden sein, das mit seiner Handynummer verknüpft war. Der Mann blieb dennoch dabei: "Ich weiß nicht, wer das gemacht hat."
Seine Verteidigung verwies darauf, dass er bei früheren Verurteilungen stets gestanden habe, "das tut er im Fall der Betrügereien auch diesmal. Warum sollte er dann im Fall der Bombendrohungen lügen?" Zudem habe er sich laut Anwalt mit seinen bisherigen Straftaten bereichern wollen – bei den Bombendrohungen habe es aber keine Geldforderung gegeben.
Der Staatsanwalt forderte eine harte Strafe und verwies auf die lange Vorstrafenliste. Der Schöffensenat verhängte schließlich vier Jahre Haft – nicht rechtskräftig. Außerdem wurde die Probezeit aus einer früheren Verurteilung verlängert.