Mit einer drastischen Drohung soll ein Notstandshilfe-Empfänger Mitarbeiter des AMS Bregenz in Angst versetzt haben. Nun musste sich der Mann vor dem Landesgericht Feldkirch wegen versuchter Nötigung verantworten – und kassierte einen Schuldspruch.
Schon der Start des Prozesses verlief turbulent. Der Angeklagte erschien nicht zum Verhandlungstermin und war auch telefonisch nicht erreichbar. Schließlich wurde er von der Polizei abgeholt und vor Gericht gebracht.
Laut Anklage hatte der Mann am 25. März 2026 einer AMS-Mitarbeiterin damit gedroht, das Gebäude anzuzünden, sollte seine Notstandshilfe gesperrt werden. Hintergrund war eine ausstehende Einstellungszusage seines künftigen Arbeitgebers, die er trotz mehrfacher Aufforderungen nicht vorgelegt haben soll.
Vor Gericht schilderten eine Sachbearbeiterin und ihr Abteilungsleiter den Vorfall übereinstimmend. Als die möglichen Konsequenzen des Nichtvorlegens angesprochen wurden, sei die Situation eskaliert. Der Mann habe damit gedroht, das Gebäude in Brand zu setzen, wolle man ihm die Leistungen nicht ausbezahlen. Die Mitarbeiterin meldete die Drohung umgehend und erstattete nach Rücksprache mit dem Sicherheitsbeauftragten Anzeige.
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe. Immer wieder beteuerte er laut "Vorarlberg online": "Ich habe nichts gemacht." Die Trennung von seiner Partnerin habe ihn belastet, deshalb habe er die Arbeitsaufnahme immer wieder hinausgeschoben.
Auch im Gerichtssaal sorgte der Mann für Aufsehen. Statt auf der vorgesehenen Bank Platz zu nehmen, setzte er sich demonstrativ in den hinteren Bereich des Saals.
Im Laufe der Verhandlung fand die Richterin deutliche Worte. "Österreich ist kein Wunschkonzert", hielt sie dem Angeklagten entgegen. Wer nach Österreich komme und sich derart verhalte, werde den Sozialstaat gegen die Wand fahren.
Die Verteidigung sprach von möglichen sprachlichen Missverständnissen und beantragte einen Freispruch beziehungsweise eine milde Strafe. Die Richterin schenkte jedoch den Aussagen der beiden Zeugen Glauben. Beide hätten den Vorfall unabhängig voneinander gleich geschildert, eine Verwechslung oder ein Missverständnis schloss sie aus.
Am Ende sprach das Gericht den Mann schuldig. Verhängt wurden sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe sowie 5.400 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.