Ein Fahrgast in Bayern war sich sicher: Der Busfahrer ist bei Rot über die Ampel gefahren – und das nicht nur knapp. Also zählte er innerlich mit, schätzte den Abstand zur Haltelinie und die Beschleunigung des Busses. Sein Fazit: Die Ampel war länger als eine Sekunde rot.
Das Amtsgericht verurteilte den Busfahrer zunächst zu 200 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot. Doch der Fahrer legte Rechtsbeschwerde ein – mit Erfolg.
Wie "Chip" berichtet, ließ das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) die Berechnung des Fahrgasts nicht als Beweis zu. Reines Mitzählen, geschätzte Entfernungen und angenommene Beschleunigungswerte reichen laut den Richtern nicht aus, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß nachzuweisen.
Entscheidend ist dabei die sogenannte Eine-Sekunden-Grenze: War die Ampel weniger als eine Sekunde rot, drohen 90 Euro und ein Punkt. Bei mehr als einer Sekunde sind es 200 Euro, zwei Punkte und Fahrverbot. Genau diese Grenze konnte mit der Schätzung nicht sicher belegt werden.
Ganz ohne Strafe kam der Busfahrer aber nicht davon. Das Gericht sah weiterhin einen einfachen Rotlichtverstoß als erwiesen an. Statt 200 Euro und Fahrverbot muss er nun 135 Euro zahlen – etwas mehr als die üblichen 90 Euro, weil er bereits Vorstrafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung hatte.