Ab Montag

Fake-Bewertungen – Ministerium startet neue Hotline

Fake-Bewertungen können Hotels und Restaurants erheblich schaden. Ab Montag hilft eine neue Hotline des Tourismusministeriums betroffenen Betrieben.
Newsdesk Heute
17.08.2026, 08:06
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Eine erfundene schlechte Bewertung kann für Hotels oder Restaurants schnell zum Problem werden. Ab Montag bekommen betroffene Tourismusbetriebe in Österreich deshalb eine neue Anlaufstelle: Das Tourismusministerium startet eine Hotline und bietet Unterstützung beim Umgang mit Fake-Rezensionen.

Zusätzlich hat das Ministerium einen Leitfaden für Gastronomie-, Beherbergungs- sowie weitere Tourismus- und Freizeitbetriebe erstellt. Darin wird erklärt, wie Unternehmen auf falsche Bewertungen reagieren können.

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Hotline startet am Montag

Wie die "Kronen Zeitung" am Wochenende berichtet, nimmt die Hotline am Monta ihren Betrieb auf.

Betroffene Unternehmen können sich werktags während der Bürozeiten an das Team der Tourismusstelle im Ministerium wenden. Dort sollen sie Auskunft darüber erhalten, welche Schritte nach einer mutmaßlichen Fake-Bewertung möglich sind.

Branche fordert strengere Regeln

Vertreter verschiedener Branchen verlangen bereits seit Längerem schnellere Verfahren gegen manipulierte Rezensionen. Dabei geht es etwa um gekaufte, durch Vorteile geförderte oder gezielt koordinierte Bewertungen.

Kärntner Touristiker hatten zuletzt ein österreichisches Regulierungsmodell nach italienischem Vorbild gefordert. Bei dessen Ausarbeitung sollen Konsumentenschutz, Plattformbetreiber und Branchenvertretungen eingebunden werden.

Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) hatte davor gewarnt, dass absichtlich falsche oder irreführende Rezensionen das Vertrauen in die Erfahrungen anderer Gäste untergraben würden.

Auch eine Klarnamenpflicht wurde in der Diskussion immer wieder ins Spiel gebracht. Eingeführt wurde eine solche bisher allerdings nicht.

Italien verschärft Regeln

Weiter ist Italien. Dort gelten inzwischen strengere Vorgaben für Online-Bewertungen.

Rezensionen müssen demnach innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf eines Produkts oder der Nutzung einer Dienstleistung veröffentlicht werden. Außerdem dürfen nur Personen eine Bewertung abgeben, die das jeweilige Angebot tatsächlich genutzt haben.

Die Inhalte müssen sich auf die konkrete Erfahrung beziehen. Bewertungen, die durch Rabatte oder andere Vorteile beeinflusst wurden, sind nicht zulässig. Als besonders glaubwürdig gelten Rezensionen, die etwa mit Rechnungen belegt werden können.

Nach zwei Jahren verlieren Bewertungen nach der neuen italienischen Regelung ihre Zulässigkeit.

Hotels können Löschung beantragen

Die italienischen Bestimmungen stärken gleichzeitig die Position betroffener Unternehmen. Hotels und Restaurants können unzulässige Rezensionen melden und bei den jeweiligen Plattformen deren Entfernung beantragen.

In Österreich soll vorerst die neue Hotline Betrieben dabei helfen, mit problematischen Bewertungen umzugehen.

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