Oberösterreich
Verdächtiger zwang Bub (12), Tod von Vater anzusehen
Grauenvolle neue Details im Mordprozess in Steyr: Der Verdächtige soll einen 43-Jährigen erschossen haben, der Sohn des Opfers musste zusehen.
Die schreckliche Tat geschah im März, ist bei vielen noch in Erinnerung: In der knapp 4.000-Einwohner-Ortschaft Grünburg (Bez. Kirchdorf) wurde ein zweifacher Familienvater von seinem Ex-Schwager laut Anklage regelrecht hingerichtet. Der 43-Jährige verstarb noch am Tatort, der Verdächtige wurde kurze Zeit später in Ennsdorf in Niederösterreich in seiner Wohnung von der Cobra verhaftet.
Sein Motiv macht sprachlos: "Er wollte nicht, dass die Kinder so werden wie ihr Vater. Er hielt ihn für einen Narzissten", so Andreas Pechatschek von der Staatsanwaltschaft Steyr damals zu "Heute".
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Prozess in Steyr
Schnell war klar, der Schütze war der 37-jährige Ex-Schwager des Opfers. Kurze Zeit nach dem Verbrechen sagte er über sein Motiv: "Er wollte nicht, dass seine Nichte (10) und sein Neffe (12) so werden wie ihr Vater. Er hielt ihn für einen Narzissten", so Pechatschek.
Mittwochvormittag fand am Landesgericht Steyr der Prozess statt: Der 38-jährige Beschuldigte muss sich vor dem Geschworenengericht verantworten. Er hat zugegeben, dass er seinen Ex-Schwager mit mehreren Schüssen getötet haben soll. Die Frage steht im Raum, ob er wegen Mordes verurteilt wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Prozess ist bis 21 Uhr anberaumt. Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag (vorsätzliche Tötung in einem „allgemein begreiflichen Affekt“) liegt vor allem in den Strafrahmen. Bei Mord sind mindestens zehn Jahre Freiheitsstrafe und bis zu 20 Jahre oder gar eine lebenslange Strafe vorgesehen. Beim Totschlag sind es mindestens fünf und maximal zehn Jahre Gefängnisstrafe.
Der 38-jährige Angeklagte bekennt sich vor dem Geschworenengericht schuldig. Er gab zu, seinen Ex-Schwager in Grünburg erschossen zu haben.
Außerdem soll der 38-Jährige nach der Tat den leiblichen Sohn des Opfers geholt und ihn gezwungen haben, dem Vater beim Sterben zuzuschauen.
"Ich habe noch nie so eine kaltblütige Tat gesehen", so Pechatschek bei der Verhandlung. "Er holte den Neffen, also den leiblichen Sohn des Opfers aus dem ersten Stock und zwang ihn, dem Vater beim Sterben zuzusehen."
Auch der Anwalt des Beschuldigten sagte deutlich: "Ja, die Tat war so, wie der Staatsanwalt sie schilderte und mein Mandant bekennt sich schuldig." Für den Anwalt sei es jedoch keine Kaltblütigkeit, sondern ein nachvollziehbare Tat im Affekt gewesen. Der Beschuldigte sei laut Gutachten sehr harmoniebedürftig und empathisch. "Für ihn war es ein Befreiungsschlag", so der Rechtsanwalt.
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"Am Anfang gut verstanden"
"Am Anfang habe ich mich mit dem Schwager gut verstanden, hab beim Hausbauen geholfen und wir gingen auch auf die Berge", so der Angeklagte vor Gericht. Später sei herausgekommen, "dass ihm nur das Materielle wichtig war." 2016 kam die Scheidung. Das Obsorgegericht sprach dem Vater beide Kinder zu. Nach den Worten des Anklägers konnte der Angeklagte diese Maßnahme nicht akzeptieren. "Er sagte selbst, dass er mit der Tat diese Entscheidung revidierte."
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Nach Angaben der Gerichtmedizin wurden zwei Schüsse in den Brustkorb des Opfers abgegeben, diese waren tödlich. Die Mordanklage wurde Ende Juli eingebracht. Beim Prozess in Steyr werden drei Zeugen und zwei Gutachter eine Aussage machen. Die Verhandlung ist von 8.30 Uhr bis 21 Uhr angesetzt.