Die Tageszeitung "Der Standard" schrieb am 13. November 2025 über eine angebliche Verbindung zwischen Sebastian Kurz und dem verurteilten amerikanischen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein.
Schnell stellte sich heraus, dass es sich um eine Falschmeldung handelte – mehrere Medien berichteten darüber. Nachdem Kurz anwaltliche Schritte einleitete, verpflichtete sich "Der Standard" zu einer außergerichtlichen Einigung.
Am 13. November 2025 publizierte "Der Standard" online einen Artikel mit der Überschrift "Epstein-Mails: Trump-Berater vermittelte Treffen zwischen Kurz und Epstein". Der Artikel suggerierte, dass es Bemühungen für ein Treffen zwischen Sebastian Kurz und dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein gegeben habe.
Diese Behauptung war frei erfunden und entbehrte jeder faktischen Grundlage. Die Falschmeldung führte zu einer Flut von Falschmeldungen in anderen Medien, die die fehlerhafte Darstellung des "Standard" übernahmen und verbreiteten.
Nach der Androhung rechtlicher Schritte akzeptierte "Der Standard" eine außergerichtliche Einigung mit folgenden Verpflichtungen:
▶ Abgabe einer modifizierten, außergerichtlichen Unterlassungserklärung bezüglich der Falschmeldung.
▶ Akzeptanz der Unterlassungsverpflichtung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs mit Exekutionsdurchsetzung.
▶ Veröffentlichung eines Widerrufs der Falschmeldung.
▶ Vollständige Übernahme der Kosten entstandener Kosten.
▶ Zahlung von EUR 2.000 im Namen von Sebastian Kurz an die Kinderschutzorganisation "Möwe".