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Nachbarn klagen wegen autistischem Kind (4) auf 4.000 €

Weil die Nachbarn einer Jungfamilie sich durch deren autistischen Sohn gestört fühlen, klagen sie. Die Eltern des 4-Jährigen sollen nun 4000 € zahlen. 

Marlene Postl
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Die Nachbarn fühlen sich durch den kleinen Aurelio gestört.
Die Nachbarn fühlen sich durch den kleinen Aurelio gestört.
privat

Ein Nachbarschaftsstreit macht einer niederösterreichischen Jungfamilie schon seit geraumer Zeit zu schaffen – "Heute" berichtete. Der jüngste Sohn der fünfköpfigen Familie ist Autist. Der vierjährige Aurelio ist ein aufgewecktes, liebes Kind, kann aber manchmal seine Emotionen nur schwer kontrollieren. "Mein Sohn läuft in der Wohnung herum und stampft, aber das machen andere Kinder auch. Wenn er einen Gefühlsausbruch hat, dann weint er manchmal 15 oder 20 Minuten lang, aber das kommt nur ein- oder zweimal die Woche vor", berichtet sein Vater. 

Nachbarn versuchten, Jugendamt einzuschalten

Wegen des Vierjährigen ziehen die Nachbarn in der Wohnung direkt unter der Familie nach einer gescheiterten Einigung nun allerdings vor Gericht. Das Ehepaar, das unter ihnen wohnt, fühlt sich durch den Kleinen gestört. Die empfundene Lärmbelästigung soll der Jungfamilie teuer zu stehen kommen. 4.000 Euro wollen die Nachbarn als Entschädigung wegen des "Getrampel und Geschrei beziehungsweise Gejammere". In der Vergangenheit versuchten die Nachbarn sogar, das Jugendamt einzuschalten, allerdings erfolglos. 

"Die Geldstrafe würde uns natürlich weh tun", bedauert Aurelios Vater im Gespräch mit "Heute". Außerdem muss die Familie wegen der Gerichtsverhandlung nun den Urlaub in die Schweiz, den sie geplant hatten, absagen. "Wir haben uns natürlich an einen Anwalt gewandt, wir wissen aber nicht, wie wir die Beziehung zu den Nachbarn kitten sollen. Wir geben Aurelio schon hormonbasierte Schlaftabletten, damit er nachts ruhig ist. Wir können nichts dagegen tun, wenn er tagsüber ab und an laut ist. So ist das mit einem autistischen Kind. Außerdem sind alle Kinder manchmal laut", erzählt der verzweifelte Vater. 

Lärm sei "nicht hinnehmbar"

"Heute" sprach in der Vergangenheit bereits mit der Kanzlei, die die Nachbarn vertritt, damals hieß es: "Unsere Mandanten müssen früh raus und können durch die Lärmbelästigung nicht schlafen. Es fühlen sich außerdem mehrere Nachbarn davon belästigt. Grundsätzlich müssen Unannehmlichkeiten und Störungen hingenommen werden, aber nicht, wenn es sich um außergewöhnlichen Lärm handelt", so die Kanzlei weiter. "Faktum ist, dass in diesem Fall das hinnehmbare Ausmaß überstiegen wurde."