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Fans protestieren gegen Pyrotechnik-Gesetz

Heute Redaktion
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Ab Jänner sind bengalische Feuer, Knall- und andere Feuerwerkskörper auf Sportveranstaltungen verboten. Das wurde heute im Nationalrat beschlossen. Fanverbände und die Opposition kritisieren das Gesetz.

Die umstrittene Regelung wurde von den beiden Regierungsparteien im Parlament beschlossen. Der Nationalrat hat das Gesetz abgesegnet, wonach Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände, im Zuge sportlicher Großveranstaltungen, nicht mehr erlaubt sind.

"2.000 Grad können ins Auge gehen"

Die verantwortliche Innenministerin Maria Fekter will mit diesem Gesetz die Sicherheit der Stadienbesucher gewährleisten: "2.000 Grad können ins Auge gehen. Ein glühender Fan braucht keine brennenden Knaller", ist sich Fekter sicher, die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Die Sicherheitssprecher von ÖVP und SPÖ schlagen in die selbe Kerbe: "Im letzten Monat hat es 300 Übertretungen in diesem Bereich gegeben, zahlreiche mit Verletzungsfolgen", meint Günther Kößl.

Oppositions-Kritik an Gesetz

"Wer gegen das Gesetz ist, dem ist die Sicherheit der Menschen wurscht", fügt Otto Pendl hinzu. "Es wird versucht junge Menschen zu kriminalisieren" Ganz anderer Meinung, sind die Oppositions-Parteien. Vor allem für das BZÖ steht die Fankultur im Mittelpunkt. "Es ist unglaublich, dass versucht wird, junge Menschen zu kriminalisieren. Der Einsatz solcher Artikel muss geordnet in entsprechenden Zonen ohne Gefährdung anderer möglich gemacht werden", spricht Peter Westenthaler vielen Fußballfans aus der Seele.

Fußball-Fans protestieren

Schon vor dem endgültigen Beschluss des Gesetzes, kam es in den letzten Wochen zu einer Vielzahl an Protestaktionen in Österreichs Stadien. Neben dem LASK, Sturm und der Austria, war vor allem von Seiten der Rapid-Ultras heftigst protestiert worden. Geldstrafen von mehreren Tausend Euro Sollte es tatsächlich zu den bereits angekündigten Verstößen gegen die neue Pyrotechnik-Regelung kommen, drohen Geldstrafen von mehreren Tausen Euro. Außerdem sieht das Gesetz, im Falle eines Schuldspruches, die Übermittlung von Personendaten an den Österreichischen Fußballbund und die Fußball-Bundesliga vor. Möglicherweise haben die Proteste der letzten Wochen ja doch ihren Zweck erfüllt.

Choreografien bleiben erlaubt

Durch einen Abänderungsantrag sind Fan-Choreografien, in abgegrenzten Bereichen nach Anmeldung, weiterhin erlaubt. Es wird sich spätestens nach der Winterpause zeigen, inwieweit das Gesetz tatsächlich eine Veränderung mit sich bringt. Zumindest muss sich auch der Rest-Sport dem neuen Gesetz beugen. Es gilt bei allen Sportveranstaltungen in Österreich, auch bei Skirennen.

sportnet.at