Am Montag spielt Konrad Laimer (28) mit dem Nationalteam im Wiener Ernst-Happel-Stadion, nach dem Test in Wien gegen Tunesien geht es dann in die heiße Phase der WM-Vorbereitung. Für Laimer eine willkommene Ablenkung.
Denn der FC-Bayern-Star wollte ein Seegrundstück am Mondsee (OÖ) erwerben, doch nun platzte offenbar der Traum vom eigenen Bootshaus. Das Gebäude, das der Nationalspieler und FC-Bayern-Profi erwerben wollte, muss laut "OÖN" abgerissen werden.
Der Fall reiht sich in die seit Jahren geführte Debatte um zahlreiche Bootshäuser in Oberösterreich ein. Immer wieder wurden solche Bauten illegal errichtet, wichen erheblich von den genehmigten Plänen ab. Das Land Oberösterreich reagierte darauf sogar mit einem eigenen Sanierungsparagrafen in der Bauordnung.
Im Fall von Konrad Laimer ging es um ein Bootshaus auf dem Gelände des Alpenseebads am Mondsee. Das direkt am Wasser gelegene Gebäude gehört laut Medienberichten dem privaten Betreiber einer Wasserskischule. Bereits vor einem Jahr hatte der Bürgermeister von Mondsee einen Abrissbescheid erlassen, damit einen möglichen Verkauf verhindert.
Auslöser waren auch hier erhebliche Abweichungen von der ursprünglich erteilten Baubewilligung. Der Eigentümer bekämpfte die Entscheidung, scheiterte nun aber vor dem Landesverwaltungsgericht. Nach einem Lokalaugenschein kam das Gericht zum Schluss, dass das Bauwerk deutlich größer errichtet worden war als ursprünglich genehmigt.
Dadurch handle es sich rechtlich um ein anderes Gebäude als jenes, für das einst eine Bewilligung vorlag. Die ursprüngliche Baubewilligung sei daher erloschen, für das bestehende Gebäude gebe es keine gültige Genehmigung. Nun muss das Haus – auch wegen anderer Mängel – zeitnah abgerissen werden.
"Aufgrund der Widmungswidrigkeit kommt auch die nachträgliche Erwirkung einer Baubewilligung nicht in Betracht", hält das Landesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung fest. Das Gebäude muss innerhalb von sechs Monaten abgerissen werden.
Dem Eigentümer bleibt noch die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof sowie eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen. Laut "Kurier" will er diese Möglichkeiten nutzen. Für Konrad Laimer ist das Kapitel beendet. Das Bootshaus am Mondsee wird er nicht kaufen können.