Oberösterreich

"Wundermittel" aufgeschwatzt – Warnung vor Firma

Vermeintliche Heilung hat ein Unternehmen einem betagten Mann versprochen. Die AK warnt vor dieser Firma, die mit fragwürdigen Methoden arbeitet.

Johannes Rausch
Ein 88-Jähriger fiel auf ein dubioses Geschäft herein, die Arbeiterkammer Oberösterreich half ihm.
Ein 88-Jähriger fiel auf ein dubioses Geschäft herein, die Arbeiterkammer Oberösterreich half ihm.
AK OÖ

Ein 88-Jähriger aus dem Bezirk Vöcklabruck erhielt einen Werbeprospekt. Darin behauptete eine steirische Firma, dass ihre Naturfelldecken und "Energie-Pflaster" eine heilende Wirkung hätten.

Der Mann schickte die Antwortkarte zurück und erhielt daraufhin unangemeldeten Besuch des Geschäftsführers. Dieser überzeugte den Pensionisten, ein Bestellformular für Naturfelldecken zum Preis von 2.990 Euro zu unterschreiben. 200 Euro zahlte er sofort an.

Zweifel an hohem Preis

Als dem Oberösterreicher später Zweifel angesichts des hohen Preises kamen, meldete er sich bei seiner Tochter. Sie half ihm bei der Rücktrittserklärung und schickte die Ware auf eigene Kosten zurück.

Zwar nahm die betroffene Firma die Felldecken entgegen, weigerte sich aber, die Anzahlung und Portokosten zurückzuzahlen. Auch nicht, nachdem sich die Tochter bei der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich meldete.

Für die AK war die Rechtslage eindeutig. Sie forderte den Firmenchef auf, den Betrag dem 88-Jährigen zurückerstatten.

Der Geschäftsführer sah die Situation aber anders: Für ihn handle es sich bei der Felldecke um ein Hygieneprodukt, was eine Ausnahme beim Rücktrittsrecht darstelle.

Unterlassungsklage

"Um den Geschädigten zu ihrem Geld zu verhelfen, aber auch um in Zukunft Menschen vor diesen Geschäftspraktiken zu schützen, haben wir eine Unterlassungsklage auf den Weg gebracht", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. "Das Oberlandesgericht Graz bestätigte unsere Rechtsmeinung."

Laut OLG-Urteil dürfe diese Firma in Zukunft nicht mehr behaupten, ihre Produkte würden Krankheiten lindern oder heilen. Vor allem, wenn diese Wirkungen nach dem Stand der Wissenschaft nicht ausreichend begründet seien. Für den Konsumenten sei dies irreführend.

"Opfer von skrupellosen Geschäftemachern"

Der Käufer hätte außerdem bei diesem Haustürgeschäft über das Rücktrittsrecht informiert werden müssen. Das seien gesetzliche Vorgaben, so Stangl.

Doch der 88-Jährige sei nicht der Erste, der mit diesem Unternehmen Schwierigkeiten gehabt hätte: "Mehr als 50 weitere Betroffene wandten sich in den vergangenen Jahren an uns, weil sie Probleme mit dieser Firma hatten", berichtet Ulrike Weiß, Abteilungsleiterin Konsumentenschutz in der AK OÖ.

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