Mehr als zehn Jahre arbeitete der Wiener Paul R. als Einrichtungsberater und -planer in einem exklusiven Einrichtungshaus. Beruflich lief alles gut – bis er Vater wurde.
Schon als er seinem Chef von der Schwangerschaft erzählte, soll sich das Verhältnis spürbar abgekühlt haben. Zuvor galt der Wiener sogar als möglicher Nachfolger und wurde zu privaten Feiern eingeladen. Nach der Geburt seiner Tochter änderte sich die Stimmung aber deutlich. Dem jungen Vater wurde laut Arbeiterkammer Wien (AK) gesagt, er solle entweder "ganz oder gar nicht arbeiten kommen".
Nach neun Monaten Karenz wollte Paul R. mit 30 Stunden in Elternteilzeit zurückkehren. Einen fixen Rechtsanspruch gab es wegen der Betriebsgröße zwar nicht, eine Vereinbarung wäre aber möglich gewesen. Der Arbeitgeber lehnte ab und argumentierte, der Job könne nur in Vollzeit ausgeübt werden.
Für die AK war diese Begründung nicht überzeugend. Denn die Karenzvertretung hatte die Tätigkeit ebenfalls in Teilzeit ausgeübt. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer Wien klagte Paul R. schließlich. Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich beendet, der Vater erhielt eine freiwillige Abgangsentschädigung von mehr als 53.600 Euro brutto.
Mittlerweile hat Paul R. einen neuen Job gefunden. Und zwar in einem Unternehmen, das ihn laut AK auch als Vater schätzt. Für den Wiener hatte der Streit am Ende also sogar etwas Gutes. Für ihn endete er mit einer hohen Zahlung und einem beruflichen Neustart bei einem familienfreundlicheren Arbeitgeber.