Eine längere Krankheit brachte eine Wiener Alleinerzieherin in eine schwierige Lage. Seit November 2025 war die Frau im Krankenstand, während dieser Zeit wurde auch ihr Dienstverhältnis beendet. Nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhielt sie zunächst halbes, später volles Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Doch dann kam die nächste schlechte Nachricht: Die ÖGK lehnte einen Familienzuschlag ab. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Personen, die Angehörige wie Kinder oder andere Familienmitglieder maßgeblich erhalten.
Die Betroffene wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Wien (AK). Dort wurde der Fall geprüft – mit überraschendem Ergebnis. Obwohl die Regelung zum Familienzuschlag mittlerweile ausgelaufen ist, galt sie für den Zeitraum der Erkrankung der Frau noch.
Die Ablehnung der ÖGK war daher nicht korrekt. Nach einer Intervention der AK wurde der Zuschlag schließlich doch ausbezahlt.
"Ein längerer Krankenstand geht oft mit einem massiven Einkommensverlust einher. Die nachträgliche Auszahlung des Familienzuschlages nach unserer Intervention half der Betroffenen in einer finanziell schwierigen Situation", betont Max Weh von der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien.
Für die Alleinerzieherin war die Unterstützung dringend notwendig. Der Fall zeigt laut AK, wie wichtig es ist, Bescheide prüfen zu lassen und bei Unklarheiten nachzufragen.
"Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Unklarheiten nachzufragen", fasst Max Weh zusammen. "Die AK bleibt dran, bis alle Ansprüche geklärt sind – gerade dann, wenn es um finanzielle Absicherung in der Krise geht."