Coronavirus

Fix! Auch hier gilt ab Mittwoch FFP2-Maskenpflicht

In Supermärkten gilt ab 15. September eine FFP2-Maskenpflicht. Es ist aber nicht der einzige Bereich, wo man ab Mittwoch eine FFP2-Maske braucht.

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Die Corona-Maßnahmen werden ab 15. September verschärft.
Die Corona-Maßnahmen werden ab 15. September verschärft.
picturedesk.com/ Symbolbild

Die FFP2-Maskenpflicht wird ab Mittwoch, 15. September, in Österreich erweitert. Und zwar überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen war, müssen nun alle Personen – egal ob geimpft, genesen oder getestet – wieder eine FFP2-Maske anlegen, etwa in Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien oder in Öffentlichen Verkehrsmitteln. Und auch in der Kirche ist eine FFP2-Maske verpflichtend.

War bisher das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) bei katholischen Gottesdiensten in Kirchen verpflichtend, so ist stattdessen ab Mittwoch, 15. September, die FFP2-Maske wieder obligatorisch: Das ist die wichtigste Änderung in der am Dienstag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz, mit der die Katholische Kirche ihre Corona-Schutzmaßnahmen der aktuellen Situation anpasst.

"3G-Regel" gilt nicht

Grund für die Maskenpflicht ist der Umstand, dass bei Gottesdiensten die "3G-Regel" grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Wie schon seit Anfang Juli, so ist weiterhin kein Mindestabstand einzuhalten, es gibt auch keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.

Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen Verzicht auf die "3G-Regel" fest: "Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft, getestet, genesen) möglich."

Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."

Keine Maskenpflicht für Kinder

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen.

Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht. Einzuhalten sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

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