Gesetzesvorschläge eingebracht

FPÖ will Kinder ab 12 und Migranten härter bestrafen

Die FPÖ hat am Dienstag drei brisante Anträge zu Kriminalität bei Jugendlichen und Asylwerbern im Justizausschuss des Nationalrats eingebracht.
Newsdesk Heute
02.04.2025, 13:34
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Die drei brisanten blauen Forderungen rund um Jugendkriminalität und Asyl drehten sich um die Senkung der Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit auf 12 Jahre, die strafrechtliche Sanktionierung von illegalen Grenzübertritten und eine Verschärfung der Erschwerungsgründe im Strafgesetzbuch für Asylwerber.

Alle drei Anträge fanden keine Mehrheit im Justizausschuss. Die Details:

Senkung der Strafmündigkeit

Die FPÖ will künftig auch schon 12-Jährige strafmündig machen, mit der Begründung, dass die Anzahl der unter-14-jährigen tatverdächtigen Personen in den letzten Jahren dramatisch angestiegen sei. Die registrierten Straftaten, die von Kindern zwischen 10 und 14 Jahren begangen worden seien, hätten sich mehr als verdoppelt. Darauf müsse man gesellschaftlich reagieren, meinte FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan.

Das blaue Konzept sieht mehrere Eskalationsstufen vor, an deren Ende eine Inhaftierung steht. Dazu will man aber Zwangsmaßnahmen wie eine "Schnupperhaft" setzen können, um Konsequenzen zu verdeutlichen.

ÖVP offen, SPÖ, NEOS und Grüne dagegen

Johanna Jachs (ÖVP) gab an, dass die Volkspartei das Herabsetzen der Strafmündigkeit auf 12 Jahre grundsätzlich weiter diskutieren wolle, es aber eine Abstufung nach Deliktschwere bräuchte. Im Regierungsprogramm habe man sich auf Präventionsmaßnahmen verständigt, die sie als sinnvoll erachtet.

Den wichtigen Aspekt der Prävention hoben auch SPÖ und NEOS hervor. Rot und Pink verwiesen auf die vorherrschende Expertenmeinung, wonach das Herabsetzen des Strafmündigkeitsalters nicht präventiv wirken würde und damit kein geeignetes Mittel zur Senkung der Jugendkriminalität sei.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) erinnerte daran, dass die Kinder trotzdem im Rahmen der Familiengerichte zur Verantwortung gezogen werden können. Sie erachtet erzieherische Maßnahmen wichtig, um den Kindern Orientierung zu bieten und sprach sich deutlich gegen die Möglichkeit der Inhaftierung aus

Strafen für Grenzübertritt

Ebenfalls abgelehnt wurde ein FPÖ-Entschließungsantrag zur Bekämpfung "der illegalen Migration und Massenzuwanderung unter dem Deckmantel von Asyl" (70/A(E)), um jede unerlaubte Einreise in das österreichische Staatsgebiet ohne gültige Einreisedokumente oder behördliche Genehmigung als Straftatbestand zu erfassen.

Der Kriminalitätsanstieg in Österreich stünde aus Sicht der Freiheitlichen in Zusammenhang mit illegaler Migration und Schlepperkriminalität, weshalb "Geschleppte", genauso bestraft werden sollten wie Schlepper, so Markus Tschank (FPÖ). Ein solcher neuer Straftatbestand würde Abschreckungswirkung generieren, meinte er, indem er auch auf die Asylantragszahlen Bezug nahm.

Illegale Einreise – der Status quo

Derzeit handelt es sich nach § 120 Fremdenpolizeigesetz 2005 um eine Verwaltungsübertretung, die mit "Geldstrafe von 100 Euro bis zu 1.000 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen", zu bestrafen ist. Wiederholungstätern drohen bis zu 5.000 Euro Strafe bzw. bis zu drei Wochen Ersatzhaft.

Weitere Verwaltungsstrafen gibt es für nicht rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Verstößen gegen die Ausreisepflicht. Diese reichen bis 15.000 Euro hinauf.

Illegale Migration sei nicht mit der Anzahl an Asylanträgen gleichzusetzen, entgegnete Thomas Elian (ÖVP) und äußerte Bedenken hinsichtlich Verfahrensverzögerung. Im Regierungsprogramm habe man sich auf eine Effizienzsteigerung bei den Asylverfahren sowie auf eine Rückkehrpolitik verständigt, sagte er.

Stephanie Krisper (NEOS), Alma Zadic (Grüne) und Selma Yildirim (SPÖ) kritisierten die Initiative, da sie Opfer der Schlepperei kriminalisieren würde. Das sei nicht menschenrechtskonform und inakzeptabel, meinten sie.

Straferschwerung für Asylanten

Eine weitere Forderung der FPÖ-Fraktion, die der Justizausschuss ablehnte, betrifft die Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich Straferschwerungsgründe. Den Freiheitlichen geht es in ihrem Gesetzesvorschlag um eine Verschärfung der besonderen Erschwerungsgründe für jene Täter, die in Österreich einen Asylantrag eingebracht haben.

Gelten soll der Erschwerungsgrund gemäß FPÖ-Idee auch dann, wenn das Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen, eingestellt oder gegenstandslos geworden ist, oder der Aufenthalt des oder der Täter im Bundesgebiet geduldet worden ist. Tschank sieht darin eine Möglichkeit der Abschreckungswirkung für "Ausländerkriminalität".

Bettina Zopf (ÖVP) pochte auf Präventions- und Integrationsmaßnahmen sowie raschere Verfahren und Abschiebungen. Als gleichheits- und grundrechtswidrig stuften SPÖ, NEOS und Grüne den Antrag ein.

Weitere Materien vertagt

Vertagt wurde eine FPÖ-Initiative zur Änderung der Befangenheitsregel für Richter sowie zwei Gesetzesanträge der Grünen, um der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nachzukommen und Ehen ohne Ausnahme erst mit Volljährigkeit (18) zu erlauben. Bisher ist das ab 16 Jahren möglich. Dem Vorstoß nach sollte das Eheverbot auch zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie gelten.

FPÖ und ÖVP äußerten inhaltliche Zustimmung, unter Verweis auf das Regierungsprogramm wurde der Grünen-Antrag allerdings vertagt. Laut ÖVP-Abgeordneter Jachs wolle die Regierung noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegen.

Ex-Justizministerin Zadic ist "enttäuscht" und fürchtet, dass die Regierung "ihre Versprechen bricht" und das Vorhaben auf die lange Bank schiebt: "Das Motto der Regierung lautet wohl: Tu felix Austria nube – du glückliches Österreich heirate – aber weiterhin mit 16."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 02.04.2025, 13:53, 02.04.2025, 13:34
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