In Stiegenhaus festgenommen

Frau (24) getötet – Verwandter (23) war voller Blut

Eine 24-Jährige wurde am Donnerstag tot in einer Grazer Wohnung gefunden. Ein 23-Jähriger aus ihrem familiären Umfeld wurde festgenommen. Die Details.
André Wilding
04.09.2026, 06:30
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Mitten in der Grazer Innenstadt ist am Donnerstag eine 24-jährige Frau getötet worden. Die Polizei wurde zu Mittag telefonisch wegen einer Gewalttat zu einer Wohnung gerufen. Dort fanden die Einsatzkräfte die junge Frau leblos vor.

Noch im Stiegenhaus nahmen Polizisten einen 23-jährigen Tatverdächtigen fest. Augenzeugen zufolge soll der Mann dabei blutüberströmt gewesen sein. Das berichtet die "Kronen Zeitung".

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Tat blieb offenbar unbemerkt

Die Wohnung befindet sich in der Gegend rund um den Bischofplatz, wo zahlreiche Lokale und Schanigärten für viel Betrieb sorgen. Dennoch dürfte niemand die Tat selbst bemerkt haben. Augenzeugen zufolge waren weder Schreie noch ein Schuss zu hören.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555

Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

Rat auf Draht: 147

Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

Polizei-Notruf: 133

Hier weiterlesen: Expertin gibt konkrete Tipps: Kontrolle, Eifersucht - wann der Alarm schrillen sollte  >

Eine Gefahr für die Öffentlichkeit habe laut Polizei zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Verdächtiger aus familiärem Umfeld

Wie genau die 24-Jährige getötet wurde, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Auch zur möglichen Tatwaffe und zum Motiv gibt es bisher keine näheren Angaben.

"Zur Motivlage können wir noch wenig sagen", erklärt Polizeisprecher Sabri Yorgun gegenüber der "Krone". Einen Hinweis zum Verhältnis zwischen dem Opfer und dem Festgenommenen gibt es allerdings bereits: "Der Tatverdächtige dürfte aus dem familiären Umfeld stammen."

Die 24-Jährige und der 23-Jährige dürften sich zum Zeitpunkt der Tat allein in der Wohnung befunden haben. Ermittler sicherten in der Wohnung Spuren. Die Einvernahme des 23-jährigen Tatverdächtigen soll nun weitere Erkenntnisse zu den Hintergründen liefern.

Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

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