Saftige Geldstrafe

Frau (40) trägt Niqab beim Einkaufen – verurteilt

Eine 40-Jährige aus dem Kosovo wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie beim Einkauf einen Niqab trug. Sie verstieß gegen das Verhüllungsverbot.
30.07.2025, 22:06
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Eine 40-jährige Frau mit kosovarischer Staatsangehörigkeit ging am 6. Jänner 2025 in Bern in der Schweiz in einem Supermarkt einkaufen. Sie trug dabei einen Niqab, wodurch lediglich ihre Augenpartie sichtbar war, berichtet "20 Minuten".

Dadurch verstieß sie gegen das geltende Verhüllungsverbot, was sie wusste oder zumindest hätte wissen können und müssen, wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern in ihrem Strafbefehl schreibt.

Per Strafbefehl zu Geldstrafe verurteilt

Die Frau wurde nun wegen "Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts" schuldig erklärt. Sie wird mit einer Geldstrafe von 100 Franken, umgerechnet rund 107 Euro, bestraft. Wenn sie die Strafe nicht bezahlt, droht ihr ersatzweise eine Freiheitsstrafe von einem Tag. Die Strafe hat keine Eintragung im Strafregister zur Folge.

Zusätzlich zur Strafe muss die Kosovarin die Verfahrensgebühren in Höhe von noch einmal 100 Franken zahlen.

Verhüllungsverbot seit Jänner 2025

Seit dem 1. Jänner 2025 gilt in der Schweiz ein Verhüllungsverbot, mit wenigen Ausnahmen. Wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, beispielsweise mit einer Burka oder einem Niqab, kann seither mit einer Strafe von bis zu 1.000 Franken geahndet werden. Das Egerkinger Komitee teilte jüngst mit, dass dort 21 Meldungen wegen Niqabs und Burkas eingegangen seien.

Ausnahmen vom Verhüllungsverbot sind nur aus Gründen der Gesundheit oder Sicherheit, zum Schutz vor extremen Wetterbedingungen oder zur Wahrung traditioneller Bräuche zulässig: Beispielsweise Hygienemasken oder Fahrradhelme – aber auch Masken im Fasching oder Skimasken auf der verschneiten Piste.

{title && {title} } red,20 Minuten, {title && {title} } 30.07.2025, 22:06
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