Die 50-Jährige postete Fotos von ihren Reisen nach Dubai, Marokko, Tschechien und Kroatien. Doch Urlaub ist für Sozialhilfeempfänger laut Behörden eigentlich nicht vorgesehen.
Schließlich kam der Magistrat Linz ihr auf die Schliche und strich ihr die Beihilfe für sie und ihren Sohn (16) um die Hälfte. Laut Behörde soll die Frau seit 2015 mehr als 34.000 Euro Sozialhilfe bezogen haben.
In einem Schreiben an den Magistrat warf die 50-Jährige der Behörde laut "Kronen Zeitung" vor: "Machen Sie nie Urlaub mit Ihren Kindern?" Sogar an den Bürgermeister soll sie einen Brief geschickt haben.
Rund 5.300 Menschen beziehen in Oberösterreich derzeit diese finanzielle Unterstützung. "Urlaub ist nicht vorgesehen", betont Helmut Mitter von der Sozialhilfe Linz. Außerdem: "Jede Übernachtung außerhalb Oberösterreichs ist der zuständigen Bezirksbehörde zu melden, und wenn es keine nachvollziehbaren Gründe dafür gibt, ruht in dieser Zeit die Sozialhilfe." Jene Empfänger dürfen also ins Ausland reisen, erhalten aber in diesem Zeitraum kein Geld.
Es gibt jedoch Ausnahmen bei Aufenthalten in Krankenhäusern oder bei Reha-Stationen. Und: 14 Tage pro Jahr dürfen aus nachvollziehbaren Gründen im Ausland verbracht werden. "Solche Aufenthalte sind im Vorhinein anzumelden und von der Behörde zu prüfen", erklärt Mitter.
Beispielsweise ist es erlaubt, dass man zur Pflege oder wegen der Hochzeit von Angehörigen Zeit im Ausland verbringt. Wer, wie die 50-jährige Linzerin, beim sogenannten Sozialbetrug erwischt wird, dem droht die Streichung bzw. Kürzung der Bezüge.