Sie kann es noch immer kaum glauben: Die frühere Dolmetscherin Aasam S. (82) aus Retz (Bezirk Hollabrunn) ist nach einem Streit mit ihrer Zahnärztin fassungslos. Im "Heute"-Gespräch schildert die Pensionistin ihre Odyssee, die im Februar 2024 begann und erst im Juni 2026 ein überraschendes Ende nahm.
Im Februar 2024 vereinbarte die heute 82-Jährige mit ihrer Zahnärztin die Anfertigung eines Oberkiefer-Zahnersatzes. Für die Anfertigung musste sie nach einem Expresszuschlag insgesamt rund 2.000 Euro bezahlen.
Der Grund für die Eile: S. wollte ihre Zahnlücke möglichst rasch loswerden. Anfang März wurde die Prothese anprobiert. Sie funktionierte zwar, das stellte auch das Gericht später fest, doch beim Lächeln war eine Metallklammer sichtbar. "Ich wollte, dass die Prothese noch kosmetisch korrigiert wird", erzählt S. gegenüber "Heute".
Es wurde ausgemacht, dass die Zahnprothese von einem externen Labor kosmetisch korrigiert wird. "Die Zahnärztin sagte, sie meldet sich, wenn die Prothese fertig ist", so die frühere Dolmetscherin.
In den zehn Wochen darauf hätte sie nichts von der Zahnärztin gehört. Als sie die Praxis zweimal telefonisch kontaktierte, hätte niemand abgehoben. Weil sie nicht länger warten wollte, ließ sich Aasam S. schließlich bei einem anderen Zahnarzt in Wien einen Zahnersatz anfertigen.
Einige Monate später kam Post von der ersten Zahnärztin. "Ich habe eine Rechnung um rund 1.200 Euro bekommen, obwohl ich die Zahnprothese noch immer nicht hatte", sagt S. "Ich wollte aber nicht für etwas bezahlen, das ich gar nicht bekommen habe."
Im August 2025 wurde aus dem Streit schließlich ein Rechtsfall. Die Zahnärztin forderte das Geld gerichtlich ein. Das Bezirksgericht Hollabrunn gab der Ärztin Recht. Nach den Feststellungen des Gerichts waren die vereinbarten Arbeiten im Wesentlichen erbracht. Offen war demnach lediglich die von S. gewünschte Versetzung einer Metallklammer aus optischen Gründen, welche das externe Zahntechnik-Labor vornehmen sollte.
Wie die Gerichtsakten besagen, seien S. die Kontaktdaten des Labors übergeben worden, damit sie selbst einen Termin vereinbaren könne. Für das Gericht lag es letztlich in der Verantwortung der Patientin, den Termin beim externen Labor auszumachen. Dass dies nicht geschah, könne der Zahnärztin nicht angelastet werden, heißt es.
Das Urteil in Hollabrunn fiel im Mai diesen Jahres: Aasam S. musste knapp 2.000 Euro samt Zinsen bezahlen. Mit den Prozesskosten stieg die Summe auf 3.000 Euro, die Aasam zu begleichen hatte.
"Als das Urteil Anfang Juni mit der Post gekommen ist, habe ich geglaubt, mich haut es um", erzählt die 82-Jährige. Sie bezahlte den geforderten Betrag schließlich. Doch damit war die Geschichte für die Retzerin noch nicht vorbei.
Am 9. Juni 2026 besuchte S. nach eigener Aussage erneut die Arztpraxis jener Zahnärztin. Diese sei nicht anwesend gewesen. Ein Zahntechniker habe schließlich für sie nach ihrer Prothese gesucht.
"Er hat dann auf den Schreibtisch der Zahnärztin geschaut. Dort lag meine Prothese einfach auf einer Serviette, sie war sogar mit meinem Namen beschriftet. Nach zwei Jahren Wartezeit hat er sie mir endlich in die Hand gedrückt", schildert die Pensionistin.
Für Aasam S. bleibt genau das der bittere Punkt: "Ich musste vor Gericht, weil ich die Prothese angeblich nicht bezahlen wollte. Erst zwei Jahre, 3.000 Euro und eine Gerichtsverhandlung später habe ich meine Zahnprothese bekommen, obwohl sie scheinbar die ganze Zeit über auf dem Schreibtisch der Zahnärztin lag."
Trotz mehrerer Versuche war es "Heute" nicht möglich, die Zahnärztin für ein Statement zu erreichen.