Einspruch abgewiesen

Frau auf Friedhof erstochen– nun tobt Streit um Anklage

Die Mordanklage gegen eine 14-Jährige steht. Star-Anwältin Astrid Wagner legte Einspruch dagegen ein – so geht der Streit weiter.
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Die schreckliche Bluttat hatte am 23. Februar auf dem Friedhof Baumgarten in Wien-Penzing für Entsetzen gesorgt. Eine 14-Jährige streifte auf der Suche nach einem Opfer mit einem Messer zwischen den Gräbern umher, stach einer 67-Jährigen mit einem Klappmesser in Hals und Kopf. Die Frau verstarb noch am Tatort. Die mutmaßlich psychisch-kranke 14-Jährige wartet im forensisch-therapeutischen Zentrum in Asten (OÖ) auf ihren Prozess.

Streit mit Staatsanwalt

Um die Mordanklage der Staatsanwaltschaft Wien tobt ein heftiger Streit. Die verdächtige 14-Jährige wird von Star-Anwältin Astrid Wagner vertreten. Die erfahrene Top-Juristin legte Einspruch gegen die Anklage ein, forderte ein neues psychiatrisches Gutachten.

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"Anklage ist fehlerhaft"

Denn die 14-Jährige sei psychisch schwer krank, soll aber laut Gutachten bei der Tat zurechnungsfähig gewesen sein. "Die Anklage ist fehlerhaft", so Wagner zu "Heute". Sie fordert ein neues psychiatrisches Gutachten, legte Einspruch gegen die Anklage ein.

Einspruch zurückgewiesen

Diese wurde mittlerweile vom Oberlandesgericht Wien (OLG) zurückgewiesen. "Meine Mandantin hat den Verzicht auf Einspruch ohne Rechtsbeistand aus Angst unterschrieben. Ihr war die Tragweite nicht bewusst", so Wagner. Der Streit um die Anklage geht weiter in die nächste Runde.

Streit geht weiter

"Ich erhebe Beschwerde gegen die Zurückweisung", gibt sich Wagner kämpferisch. Denn gilt die 14-Jährige als zurechnungsunfähig, wird sie statt im Häf'n weiter in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Die Unschuldsvermutung gilt.

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