Die 48-Jährige aus dem Bezirk Perg hatte bei einem Steuerberater gearbeitet. Nachdem das Dienstverhältnis einvernehmlich beendet worden war, die böse Überraschung: Die Mühlviertlerin sollte plötzlich eine hohe Summe begleichen.
Was war passiert? Die Frau hatte an einer Fortbildung teilgenommen. Der Chef argumentierte die Forderung mit einer Klausel im Arbeitsvertrag.
Das kam der Betroffenen komisch vor, sie wandte sich an die AK-Bezirksstelle. Die Experten beruhigten sie: Der geforderte Betrag – 2.300 Euro – müsse nicht gezahlt werden. Der Grund: Nach einer höchstgerichtlichen Rechtssprechung braucht es derartige Vereinbarungen zwingend schriftlich von Fall zu Fall. Pauschale Vereinbarungen sind nicht zulässig.
Nach einer Intervention durch die Arbeiterkammer teilte das Unternehmen mit, dass die Rückerstattung beim Bewerbungsgespräch vereinbart worden sei. Es gebe außerdem eine schriftliche Vereinbarung im Dienstvertrag. Erst nach neuerlichem Einschreiten mit dem Hinweis auf das OGH-Urteil zeigte sich der Steuerberater einsichtig.
Es lohne sich, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, betont AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk – besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.
Stress statt Ruhe in der Pension: Ein Lkw-Fahrer, der endlich seinen Lebensabend genießen wollte, fiel um Tausende Euro um. Das enthüllte jetzt die Arbeiterkammer Oberösterreich.