Erneuter Prozess

Frau sechs Jahre verfolgt: "Nutella-Stalker" verurteilt

Bereits seit sechs Jahren leidet eine Kärntnerin unter einem Stalker (34). Immer wieder steht der Mann vor ihrem Fenster und hinterlässt "Geschenke".
Newsdesk Heute
18.09.2026, 15:21
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Am Klagenfurter Landesgericht musste sich ein 34-jähriger Maler verantworten. Bereits seit sechs Jahren soll er einer Kärntnerin das Leben zur Hölle machen. Es ist nicht das erste Mal, dass er dafür vor Gericht steht.

In der Causa ist es schon der vierte Prozess, erklärte die Staatsanwältin. Demnach habe der Mann eine Diversion und zwei Verurteilungen erhalten. Dennoch habe er bis heute nichts an seinem Verhalten geändert. So soll er nach seiner letzten Haftentlassung wieder an der Adresse seines Opfers aufgeschlagen sein.

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Nicht der erste Prozess

Wie die "Krone" berichtet, wurde der Mann bereits dabei gefilmt, wie er die Jalousien wegdrückt und durch die Fenster der Kärntnerin schaut. Dabei soll er sich die Hosen heruntergelassen haben. Besonders kurios: Der 34-Jährige soll seiner Angebeteten drei Kilogramm schwere Nutella-Gläser, Kuchen und andere Lebensmittel vor die Tür gestellt haben.

Laut dem Gerichtspsychiater leide der Maler an "einer schizoiden psychischen Störung" und benötige eine "therapeutische Behandlung". Dem Gutachten zufolge sei der Mann jedoch "zurechnungsfähig". Seine Verteidigerin forderte dem 34-Jährigen noch eine Chance zu geben, da er nicht gefährlich sei.

Seitens der Anklage wurde aber betont, dass es dem Opfer durch das jahrelange Stalking nicht mehr gut gehe und dies "eine Art von Verletzung" sei. Zudem müsse man informiert werden, sobald der Mann aus der Haft entlassen werde, verlangte der Privatbeteiligtenvertreter.

Das Urteil

In der Verhandlung wurde auch kritisiert, dass der Angeklagte im Zuge seiner Haftstrafe nicht adäquat therapiert wurde. Der Beschuldigte sagte, dass er in der Justizanstalt hingegen "noch viel gröbere Sachen" lernen würde.

Trotzdem kommt der 34-Jährige nun für erneute elf Monate ins Gefängnis. Seitens der Richterin wurden zudem Weisungen für Therapie und Bewährungshilfe erneuert. Ein Kontaktverbot zum Opfer bestehe bereits.

red,Akt. 18.09.2026, 15:25, 18.09.2026, 15:21