Die Oberösterreicherin arbeitete für einen Personalüberlasser und wurde bei einer Firma eingesetzt. In der Probezeit kam es zu den massiven verbalen und körperlichen Übergriffen durch einen Kollegen.
Als die Frau ihn aufforderte, von ihr abzulassen, wurden die Belästigungen nur noch schlimmer. Sie gipfelten darin, dass der Mann die Beschäftigte an eine Wand drückte. Dann küsste er sie gegen ihren Willen und rieb sich an ihr.
Die Betroffene meldete das Ganze ihrem Arbeitgeber, zu einer guten Lösung kam es aber nicht: Ihr wurde eine neue Stelle in einem anderen Betrieb angeboten – allerdings mit schlechteren Bedingungen, einem längeren Weg hin und auch nur Teilzeit.
Die Arbeitnehmerin konnte das Angebot nicht annehmen. Statt ihr gleichwertigen Ersatz zu offerieren, löste der Chef das Dienstverhältnis schlussendlich auf.
Das AK-Mitglied suchte Hilfe bei der Kammer. Diese intervenierte beim Arbeitgeber. Der stritt zwar sämtliche Vorwürfe ab, am Ende stimmte er aber einem außergerichtlichen Vergleich zu. Die Frau erhielt eine 4.000 Euro Schadenersatzzahlung.
Bei dem Fall handelt es sich gesetzlich um eine Mehrfachdiskriminierung, so die Arbeiterkammer. "Sexuelle Belästigung ist eine massive Grenzüberschreitung, die sich niemand gefallen lassen muss", betont der oberösterreichische Präsident Andreas Stangl. "Alle Menschen haben ein Recht auf ein gewaltfreies und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld."
Beschäftigte, die Diskriminierung oder Gewalt erfahren, können sich an die AK wenden. Jede Beratung wird vertraulich behandelt. Die Experten sind unter Tel. 050/6906-1910 oder per E-Mail erreichbar: [email protected].