Wer aufsteht, obwohl das Anschnallzeichen noch leuchtet, riskiert eine Verwaltungsstrafe
iStock ("Heute"-Montage)
Die Unsitte von Passagieren, sich im Flugzeug direkt nach der Landung abzuschnallen, wird in der Türkei künftig nicht mehr toleriert. Wer trotz leuchtendem Anschnallzeichen aufsteht, riskiert laut einer neuen Verordnung der Luftfahrtbehörde eine Anzeige.
Geregelt ist das in der Verordnung UOD-2025/01 der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (SHGM), die am 2. Mai in Kraft getreten ist. Diese ermächtigt das Kabinenpersonal, "vorschriftswidrig reisende Passagiere" der Luftfahrtbehörde zu melden, die daraufhin ein Bußgeld, also eine Verwaltungsstrafe, ausstellen kann – die Höhe wurde allerdings noch nicht festgelegt.
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Bei Turkish Airlines soll die neue Praxis schon zur Anwendung kommen. Eine standardisierte Durchsage des Kabinenpersonals warnt die Passagiere vor den Konsequenzen des zu frühen Aufstehens, des vorzeitigen Öffnens der Gepäckfächer, aber auch vor dem Rauchen von Tabak, E-Zigaretten oder Vapes.
„Es ist strengstens verboten, Gepäckfächer zu öffnen oder sich im Gang aufzuhalten, bevor das Flugzeug seine Parkposition erreicht hat und die Anschnallzeichen erloschen sind“
Neue standardisierte Durchsage des Kabinenpersonals auf TürkeiflügenVerordnung UOD-2025/01 der Generaldirektion für Zivilluftfahrt vom 2. Mai 2025
Mit den neuen Maßnahmen sollen Unfälle beim Aussteigen, etwa durch herabfallendes Gepäck oder ruckartige Bewegungen des Flugzeugs, vermieden werden. Ein Sprecher der SHGM erklärte: "Die Sicherheit der Passagiere steht an erster Stelle."
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