Nach brutale Fall

Fünf Jahre Haft für Tierquäler gefordert

Nach einem brutalen Fall von Tiermisshandlung fordern Tierschutzorganisationen jetzt härtere Strafen und ein automatisches Tierhalteverbot.
Österreich Heute
09.06.2026, 16:27
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Nach einem Fall brutaler Tiermisshandlung durch vier junge Männer wächst der Druck auf die Politik. Mehrere Tierschutzorganisationen wenden sich nun in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer.

Zur Erinnerung: Vier Männer zwischen 16 und 24 Jahren sollen am 30. April eine Katze in einer Schottergrube grausam misshandelt und getötet haben. Der Vorfall wurde von ihnen sogar gefilmt.

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Jetzt fordern die Tierschützer Konsequenzen: Tierquälerei soll härter bestraft werden. Statt bisher bis zu zwei Jahre Haft, soll der Strafrahmen auf fünf Jahre angehoben werden.

"Tierquälerei darf kein Kavaliersdelikt bleiben", heißt es in dem Schreiben. Solche Taten seien keine Bagatelldelikte. Wer Tiere mutwillig quält, misshandelt oder tötet, überschreite eine moralische Grenze, "die eine humane Gesellschaft niemals relativieren darf".

Jetzt bis 2 Jahre Haft

Derzeit sieht Paragraf 222 StGB für rohe Misshandlung, unnötige Qualen oder das Töten eines Tieres Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor. Dieses Strafausmaß werde der Schwere solcher Taten nicht gerecht, kritisieren die Organisationen.

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Neben der Anhebung des Strafrahmens fordern sie auch ein automatisches Tierhalteverbot bei Verurteilungen wegen Tierquälerei. Wer wegen Tierquälerei verurteilt wird, soll grundsätzlich keine Tiere mehr halten dürfen.

Die Tierschützer sehen Tierquälerei nicht nur als Tierschutzproblem, sondern auch als gesellschaftliches Warnsignal. Im offenen Brief verweisen sie auf Zusammenhänge zwischen Tierquälerei, antisozialem Verhalten und späterer Gewaltkriminalität.

Unterstützt wird der offene Brief unter anderem von Tierschutz Austria, ARCHE NOAH AKTIVER TIERSCHUTZ AUSTRIA, dem Tierschutzverein Klosterneuburg, Wien und Umgebung, Keine Tauben OHREN, AG Wildtiere, Animal Spirit sowie Purzel & Vicky Tierheim und Gnadenhof.

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