Politik

Für den Krisenfall – Kanzler legt neuen Gas-Plan vor

Bundeskanzler Karl Nehammer legt die Novelle des Energielenkungsgesetzes vor. Sie soll verhindern, dass im Krisenfall Österreich Gasreserven fehlen.

Rene Findenig
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Bundeskanzler Karl Nehammer stellt die Novelle des Energielenkungsgesetzes vor.
Bundeskanzler Karl Nehammer stellt die Novelle des Energielenkungsgesetzes vor.
apa/picturedesk ("Heute"-Montage)

Lange wurde darauf gewartet, nun gibt Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bekannt, wie Österreich mit einem Gas-Krisenfall umgehen wird. Großen Industrieunternehmen soll mit einer Novelle des Energielenkungsgesetzes die Sicherheit gegeben werden, "dass sie im Krisenfall über ihre Gasreserven selbst verfügen können", heißt es aus dem Bundeskanzleramt. "Bisher hat diese Sicherheit oftmals gefehlt, denn im Falle einer Energielenkung würde der Staat auf die Reserven zugreifen und die finanzielle Entschädigung dafür war im Gesetz nicht geregelt", heißt es.

Die Novelle soll außerdem dazu beitragen, dass die Gasspeicher besser gefüllt werden – das sei ein auch ein "Anreiz dafür, künftig mehr eigene Gasreserven anzulegen". Die Kernpunkte des Plans: Im Falle einer Energielenkung stehe den Unternehmen trotzdem ihr eingespeichertes Gas zur Verfügung, in einem ersten Schritt seien zudem Unternehmen, die selbst Gas einspeichern, von Maßnahmen wie einer verpflichtenden Verbrauchsreduktion nicht betroffen. "Erst wenn es die Systemstabilität erfordert, greift der Staat auch auf diese Reserven zu", heißt es im Plan.

"Maßnahmen sind vorerst auf drei Jahre befristet"

Sollte es zu einem Zugriff auf die Reserven der Unternehmen kommen, stehe diesen dafür eine Entschädigung zu. "Sie bekommen das verwendete Gas vom Staat finanziell abgegolten. Diese beiden Maßnahmen sind vorerst auf drei Jahre befristet und gelten für eine eingespeicherte Menge von bis zur Hälfte des eigenen Jahresverbrauchs. So stellen wir sicher, dass nicht überbordende Gasmengen in den Speichern gehortet werden, und zu wenig Speicherkapazität für andere Kundinnen und Kunden zur Verfügung steht", so der Maßnahmenplan.

Darüber hinaus haben in Zukunft im Falle einer Energielenkung bei Gas die betroffenen Unternehmen Anspruch auf eine Entschädigung durch den Staat. Ähnliche Regelungen gibt es schon bisher bei Kohle und Öl. Die Novelle des Energielenkungsgesetzes wurde laut Bundeskanzleramt bereits durch den Finanzausschuss – auch mit den Stimmen von SPÖ und NEOS - angenommen und wird am Donnerstag im Nationalrat behandelt. Für den Beschluss ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.

"Bereiten die Republik künftig besser auf Krisen vor"

"Wir bereiten die Republik künftig besser auf Krisen vor und wir bereiten auch die heimische Industrie besser vor. Wer selbst Gasreserven eingespeichert hat, ist daher künftig nicht unmittelbar von Energielenkungsmaßnahmen betroffen, sondern kann weiterhin über das eigene Gas verfügen. Sollte im absoluten Krisenfall doch ein Zugriff auf dieses Gas für die Aufrechterhaltung der strukturellen Versorgung unseres Landes notwendig sein, wird der jeweilige Betrieb dafür entsprechend entschädigt", so Bundeskanzler Karl Nehammer.

"Volle Gasspeicher sind unsere Versicherung für den nächsten Winter. Wir haben beschlossen, dass unsere Speicher vor der nächsten Heizsaison zu 80 Prozent gefüllt sein müssen. Damit wir dieses Ziel so rasch wie möglich erreichen, braucht es jeden Beitrag. Mit der strategischen Erdgasreserve speichert der Staat erstmals selbst Gas ein. Das ist unsere eiserne Reserve für den Notfall. Aber auch viele Betriebe können einen Beitrag leisten", so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). "Neben der Republik ist es auch für Betriebe notwendig, jetzt Gasreserven aufzubauen, um im Fall von Engpässen weiterhin produzieren zu können", so außerdem Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

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