Der Mann aus dem Bezirk Freistadt war gerade dabei, einen Lkw zu beladen. Dabei stürzte er von einer Leiter und zertrümmerte sich das Fersenbein. Nach dem schweren Arbeitsunfall bekam der 44-Jährige von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) eine Versehrtenrente zugesprochen.
Grundlage war eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent. Doch dann kam der herbe Rückschlag: Die AUVA strich ihm die Rente wieder. Der 44-Jährige holte sich Hilfe bei der AK-Bezirksstelle Freistadt.
Die Experten prüften seine Unterlagen und klagten auf die weitere Auszahlung der Unfallpension. Der Fall landete vor Gericht. Ein Sachverständiger bestätigte erneut, dass die Erwerbsfähigkeit des Mannes um den entsprechenden Wert gemindert ist.
Schließlich kam es zu einem gerichtlichen Vergleich. Der Mann bekommt seine Versehrtenrente in Höhe von 20 Prozent weiter. "Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen", sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Er rät Betroffenen, bei Problemen rasch den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die AK einzuschalten. "Wie man sieht, hat sich das im Fall des 44-jährigen Mannes auf jeden Fall gelohnt", so Stangl.