Sport

Fußfessel für Ex-Chef der Rapid-"Ultras"

Heute Redaktion
Teilen

Der Anfang Februar nach Ausschreitungen im Hanappi-Stadion vom Herbst 2013 festgenommene Ex-Chef der Rapid-"Ultras", Oliver P., befindet sich nicht mehr im Gefängnis.

Der Anfang Februar nach Ausschreitungen im Hanappi-Stadion vom Herbst 2013 festgenommene Ex-Chef der Rapid-"Ultras", Oliver P., befindet sich nicht mehr im Gefängnis.

Er darf die U-Haft, die vor kurzem bis zum 3. Mai verlängert worden ist, ab sofort im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen. Das gab die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christa Salzborn, am Donnerstag bekannt.

Oliver P. hätte schon am im Februar Fußfesseln im Zuge seiner Verurteilung wegen der Causa Westbahnhof bekommen sollen. Doch ausgerechnet am Tag, an dem diese bewilligt wurden, wurde er wegen der Ausschreitungen im .

Zwei weitere Rapid-Fans haben Hausarrest

Neben Oliver P. wurden am Mittwoch zwei weitere Rapid-Fans, die gemeinsam mit dem Ex-Chef der "Ultras" festgenommen worden waren, in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt, nachdem der Verein "Neustart" die Wohnungen des Trios auf die Machbarkeit des Hausarrests überprüft und "grünes Licht" erteilt hatte.

Nach Randalen bei einem Freundschaftsspiel zwischen Rapid Wien und dem 1. FC Nürnberg wird von der Staatsanwaltschaft Wien gegen insgesamt 46 Beschuldigte wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwere Sachbeschädigung ermittelt. Sechs einschlägig vorbestrafte Verdächtige wurden Anfang Februar festgenommen. Derzeit befindet sich noch einer von ihnen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, in diesem Fall wurde für kommenden Montag eine Haftprüfung anberaumt.
Unter bestimmten Voraussetzungen - dazu zählen ein geeigneter Wohnsitz im Inland und geordnete Lebensverhältnisse - bekommen U-Häftlinge eine Fußfessel bewilligt und müssen das gegen sie laufende Ermittlungsverfahren nicht weiter in einer Zelle einer Justizanstalt (JA) abwarten. Diese Form des Hausarrests wird grundsätzlich selten bewilligt. Im Fall von Oliver P. hielt sie der zuständige Haftrichter für angemessen.