Wer geplant hatte, sein Laub im Garten zu verbrennen, ist zu spät dran. Denn seit April ist in vielen deutschen Gemeinden damit Schluss. Noch bis Ende März durften Gartenbesitzer vielerorts ihre Laub- und Grünschnittreste verbrennen.
Grundsätzlich ist das Verbrennen von Gartenabfällen laut deutschem Kreislaufwirtschaftsgesetz seit 2015 verboten. Einzelne Bundesländer, Landkreise und Kommunen dürfen jedoch Ausnahmen zulassen - diese sind meist zeitlich begrenzt.
Wie chip.de berichtet, liegt der Grund im Umweltschutz: Gartenfeuer belasten die Luftqualität erheblich und zerstören wertvolle biogene Rohstoffe. In Sachsen-Anhalt etwa durfte in vielen Gemeinden noch bis 31. März verbrannt werden - danach droht ein Bußgeld.
Die Höhe der Strafen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In Hamburg etwa können für ein Feuer in geschützten Gebieten zwischen 25 und 5.000 Euro fällig werden. In Brandenburg liegt der Betrag zwischen 250 und 2.500 Euro, in Bayern bei 25 bis 2.500 Euro.
Mecklenburg-Vorpommern geht noch einen Schritt weiter: Minister Dr. Till Backhaus hat angekündigt, das Verbrennen von Gartenabfällen ab 1. Jänner 2029 vollständig zu verbieten. Grund ist die Anpassung an das Bundesabfallrecht und der Schutz von Luft und Klima.
Die bessere Alternative heißt Kompostieren: Das schafft wertvollen Dünger statt Luftverschmutzung. Wer keine Kompostiermöglichkeit hat, findet in der Biotonne, am Wertstoffhof oder bei kommunalen Kompostanlagen legale Lösungen.