Ein 43-jähriger Gebäudereiniger aus Serbien musste sich vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Über zwei Jahre hinweg soll er als Einzelunternehmer – der etwa für die Reinigung öffentlicher WC-Anlagen zuständig war – Steuern in beträchtlicher Höhe nicht abgeführt haben, das ließ sich auch vor Gericht nicht vom Tisch wischen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann laut "Krone" vor, in den Jahren 2023 und 2024 rund 550.000 Euro umgesetzt, aber Steuern nur teilweise abgeführt zu haben. Konkret fehlten laut Anklage 42.000 Euro Umsatzsteuer für 2023 und weitere 45.000 Euro im Jahr danach, zudem wurden über 170.000 Euro Einkommensteuer nicht bezahlt.
Insgesamt ging es also um rund 257.000 Euro. Der mittlerweile insolvente Unternehmer zeigte sich reumütig und beteuerte: "Ich habe das nicht mit Absicht gemacht." Die Verteidigung argumentierte, die Verantwortung liege zum Teil auch beim Steuerberater, der wegen einer offenen Rechnung Unterlagen nicht an das Finanzamt weitergeleitet habe.
Der Richter ließ diese Argumente jedoch nicht gelten und verurteilte die unsauberen Geschäfte. Die Strafe wegen Abgabenhinterziehung beträgt 100.000 Euro – und im Ernstfall sechs Monate Haft.
Zusätzlich muss der Mann seine Steuerschulden begleichen. Die Geldstrafe kann er innerhalb der nächsten fünf Jahre abstottern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.