Mit wedelndem Schwanz und hoffnungsvollem Blick wollte Hündin Luna am 18. Juli ihr "Hundeleben" in einem ukrainischen Tierheim endlich hinter sich lassen und beim neuen Frauchen Anna (38) in Konstanz (Deutschland) einziehen.
Luna sollte sich bei der aus der Ukraine geflüchteten Elektronik-Ingenieurin einfach pudelwohl fühlen – doch der österreichische Staat stoppte die Reise. Obwohl der herzige Husky-Mischling vorschriftsgemäß gegen Tollwut geimpft und mit einem Transponder ausgestattet war sowie beim Spezialtransport laut Besitzerin alle nötigen Dokumente mit hatte, kam er nie an seinem Ziel an.
Wie sich nach ein paar Tagen Hoffen und Bangen herausstellte, wurde der Hund nach dem Grenzübertritt von Ungarn zu Österreich im Zuge einer Kontrolle in Wien "verhaftet"– also in amtliche Verwahrung genommen. Anna ist nun tierisch besorgt: "Am schlimmsten ist die Ungewissheit. Ich weiß weder, wo Luna ist, noch, ob sie gesund und in Sicherheit ist. Ich denke jeden Tag an sie und will sie endlich in die Arme schließen", sagt die 38-Jährige zu "Heute".
Laut einer Mail des Tierheims vom 12. August kam Luna "auf behördliche Anordnung" in eine "weitere Einrichtung zur Quarantäne". Rechtsanwalt Gregor Klammer unterstützt die Tierschützerin gemeinsam mit dem Verein FAIR AUSTRIA und reichte Maßnahmenbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. "Die sollen den Hund unverzüglich herausgeben", fordert Klammer und pocht vor allem auf die Beachtung des Tierwohls – denn Luna ist erst 16 Monate alt und eine (zu) lange Unterbringung stelle eine "erhebliche Belastung" für die herzige Hundedame dar.
Aus dem dafür zuständigen Sozialministerium erfahren wir, dass der Transport am 20. Juli in Wien gestoppt wurde: "Ein Passant hatte nachts auf einem Parkplatz in der Donaustadt beobachtet, wie einKätzchen aus einem Transporter gereicht wurden, und die Polizei verständigt."
In dem Fahrzeug befanden sich laut Ministerium insgesamt 42 Hunde und Katzen: "Es war weder für den Tiertransport registriert noch als solcher gekennzeichnet, und es hatte sich an keiner EU-Außengrenze gemeldet."
Seitdem befinde sich Luna, "in veterinärpolizeilicher Verwahrung. Diese Maßnahme trifft die Behörde nicht nach Ermessen, sondern weil das Gesetz sie dazu verpflichtet." Hintergrund dazu ist eine potenzielle Tollwut-Gefahr: "Denn die Ukraine ist Tollwut-Endemiegebiet. Erforderlich (Anm.: für die Einreise) sind zusätzlich eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper und eine dreimonatige Wartefrist."
Auffällig, laut dem Tierschutz Ressort im Sozialministerium: Bei einem Viertel der getesteten Hunde ergaben Tests keinen Nachweis auf Tollwut-Schutz, "deshalb bleibt der Hund bis zum Ablauf der dreimonatigen Frist in Verwahrung."
Anwalt Gregor Klammer bleibt dabei: "Luna erfüllte sämtliche Einreisevoraussetzungen, alle Veterinärbescheinigungen waren gültig – für die Verwahrung fehlt schlicht jedwede Grundlage", bellt er in Richtung der Behörden. Anna will nicht aufgeben und, wenn nötig, durch alle Instanzen gehen. "Mein anderes Hündchen Fantik wartet zu Hause sehnsüchtig auf seine neue Spielgefährtin." Für die Behörden gilt indes die Unschuldsvermutung.