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Gelähmter Skispringer Müller kämpft gegen ÖSV

Seit einem Sturz am Kulm 2016 sitzt Lukas Müller im Rollstuhl. Mit dem ÖSV hat der 26-Jährige einen knallharten Rechtsstreit laufen.

Heute Redaktion
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Seit dem 13. Jänner 2016 ist für Lukas Müller nichts mehr so, wie es früher war. Der heute 26-Jährige war damals bei der Skiflug-WM am Kulm als Vorspringer im Einsatz. Dabei passierte ein schlimmer Unfall: Müller verlor in der Luft die Kontrolle, knallte brutal in den Auslauf. Diagnose: inkomplette Querschnittslähmung. Seither sitzt er im Rollstuhl und kämpft darum, ein halbwegs normales Leben zu führen – auch gegen den ÖSV.

Worum geht es? Kernpunkt des Rechtsstreits ist, in welchem Dienstverhältnis Müller zum ÖSV stand. Denn das ist entscheidend, ob das Sturz-Drama als Arbeitsunfall oder Freizeitunfall angesehen wird. Bei einem Arbeitsunfall hat Müller wegen seiner Querschnittslähmung Anspruch auf eine lebenslange Rente und Zuschüsse für Therapien, Medikamente oder zum Beispiel einen Rollstuhl. Bei einem Freizeitunfall würde der Junioren-Weltmeister von 2009 deutlich schlechter aussteigen.

Wie steht es im Rechtsstreit? Zunächst stellte die Kärntner Gebietskrankenkasse ein Dienstverhältnis fest. Der ÖSV erhob aber Einspruch und strebte ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht an. Begründung: Müller sei bei der WM als "Neuer Selbstständiger" tätig gewesen. Am 17. Oktober 2018 wurde dem Einspruch des ÖSV stattgegeben. "Ich dachte, das darf nicht wahr sein", ärgerte sich Müller.

Der Ex-Adler entschloss sich nun mit seinem Anwalt Andreas Ermacora, das Urteil anzufechten. Ihr Hauptargument: Gemäß FIS-Wettkampfordnung (Punkt 454.3) müssen bei Skifliegen mindestens zwölf Vorspringer im Einsatz sein. Die Verantwortung dafür trägt der Organisator, am Kulm also der ÖSV. Müller wurde für seine Tätigkeit mit 600 Euro bezahlt, was über der 2016 geltenden Geringfügigkeitsgrenze von 415,72 Euro im Monat liegt (eine schriftliche Vereinbarung dazu gab es aber nicht).

Was laut Anwalt Ermacora noch für Müller spricht: "Er war nicht aus Jux und Tollerei bei der WM, sondern in einer verantwortungsvollen Funktion als Vorspringer, ohne die eine Veranstaltung gar nicht durchgeführt werden könnte. Damit ist die Freiwilligkeit nicht gegeben. Auch die Betriebsmittel wurden ihm in Form der präparierten Schanze zur Verfügung gestellt." Auch die offiziellen Startnummern der Vorspringer spielen eine Rolle: "Er hat für diese Veranstaltung also auch geworben."

Dass Müller, wie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angeführt, freiwillig im Einsatz gewesen sei und jederzeit verzichten hätte können, findet Müller eine falsche Beurteilung: "Das wäre sicher nicht ohne Konsequenzen geblieben. Wir Vorspringer sehen eine Verpflichtung zu springen, wenn wir sollen. Wir springen nicht, weil wir wollen, sondern weil wir auf Abruf bereit stehen. Ich könnte niemals selbst hergehen und auf eigene Faust springen. Da muss jemand grünes Licht geben."

Müller sieht es für seine Zukunft als entscheidend an, Anspruch auf eine Versorgung durch die Allgemeine Unfallversicherung AUVA zu haben. "Du wirst dort so versorgt, dass du dich wieder ins Arbeitsleben integrieren könntest", meint er.

(heute.at)