Sport

Lähmung Arbeits-Unfall? "ÖSV pfeift auf Urteil"

Heute Redaktion
Teilen
Lukas Müller, Peter Schröcksnadel
Lukas Müller, Peter Schröcksnadel
Bild: picturedesk.com

Die Gewerkschaft "younion" übt schwere Kritik am ÖSV. Der Skiverband ignoriere ein Urteil im Fall Lukas Müller – seine Querschnittslähmung wurde als Arbeitsunfall eingestuft.

Am 13. Jänner 2016 zog sich Lukas Müller als Vorspringer bei der Skiflug-WM auf dem Kulm nach einem schweren Sturz eine inkomplette Querschnittlähmung zu.

Urteil: Arbeitsunfall

Der ÖSV stufte den Sturz als Freizeitunfall ein. Der Verwaltungsgerichtshof entschied im Mai 2019, dass es sich um einen Arbeitsunfall handle. Den entsprechenden Bescheid habe Müller am vergangenen Freitag von der AUVA zugestellt bekommen, berichtet die "Tiroler Tageszeitung" aktuell.

In der Zeitung wird Klaus Leitner, Jurist im Dienste des ÖSV, zitiert: "Es kann sicher nicht sein, dass künftig alle Vorläufer und Vorspringer angestellt werden. Sportveranstaltungen sind sonst nicht mehr durchführbar." Boss Peter Schröcksnadel: "Wir werden das Urteil akzeptieren. Aber es wäre wünschenswert, künftig Rechtssicherheit zu haben."

"ÖSV pfeift auf Urteil"

Diese Stellungnahmen des Skiverbands stoßen wiederum der Sportgewerkschaft "younion" sauer auf. In einer offiziellen Aussendung schießt sie scharf gegen den ÖSV und titelt selbige: "

ÖSV pfeift auf Müller-Urteil".

Gernot Baumgartner, Vorsitzender der Sportgewerkschaft in der younion: "Somit wird der ÖSV zukünftig diese richtungsweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes akzeptieren müssen. Die Vorspringer sind in den Betrieb eingebundene Personen und müssen dadurch laut Urteil pflichtversichert werden. Von einem Einzelfall zu sprechen ist verfehlt."

Die Gewerkschaft deutet an, die künftigen, vom ÖSV organisierten, Sprung-Events mit Spannung zu erwarten. Etwa, "wie der ÖSV dieses Thema am kommenden Wochenende bei der Weltcupveranstaltung in der Ramsau handhaben wird".

Fazit: Die Gewerkschaft fordert, dass Vorspringer künftig angestellt werden müssen. Für den ÖSV würde das Mehrkosten bedeuten. Einig sind sich beide Seiten nur in ihrer Forderung nach einem Berufssportgesetz.

;