Sport

Genoss Baumgartner unfaire Steuervorteile?

Heute Redaktion
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Das Finanzministerium soll dem Extremsportler Felix Baumgartner durch politische Intervention eine Steuernachforderung erspart haben. Das legen Aussagen des Stratosphärenspringers vom Wochenende nahe. Der damalige Finanzstaatssekretär und heutige Staatssekretär im Außenministerium, Reinhold Lopatka (V), dementiert dies allerdings. Er bestätigt zwar den Kontakt mit Baumgartner. Einen Eingriff in dessen Steuerverfahren weist Lopatka jedoch zurück. Im Finanzministerium gibt man sich zu dem Fall schmallippig.

Dass Baumgartner seinen Wohnsitz aus steuerlichen Gründen in die Schweiz verlegt hat, ist bekannt. In der “Kronen Zeitung” berichtete Baumgartner nun, dass ihm die Finanz zuvor im Rahmen einer Betriebsprüfung den steuerschonenden Sportler-Status aberkannt habe – und zwar auf mehrere Jahre rückwirkend. Bereinigt wurde die Situation demnach durch eine politische Intervention.

"Da habe ich mich an den Finanzstaatssekretär gewandt, und der hat das alles rückgängig gemacht”, berichtete Baumgartner. Als der Politiker aus dem Amt geschieden sei, “war die schützende Hand wieder weg” und die Finanz habe den Ball wieder aufgenommen. Daher sei er in die Schweiz gegangen.

Lopatka streitet Intervention ab

Einen konkreten Namen nannte Baumgartner in dem Interview zwar nicht, Lopatka bestätigte allerdings den Kontakt mit dem Extremsportler. Demnach hat sich Baumgartner Anfang 2009 an den VP-Politiker gewandt, der vor seiner Zeit im Finanzministerium (2008 bis 2011) auch Sportstaatssekretär war. In dessen Steuerverfahren in Salzburg eingegriffen habe er aber nicht, versichert Lopatka, auch habe er nichts “rückgängig gemacht”: “Ich habe weder mit dem Finanzamt dort etwas zu tun gehabt, noch gibt es diese Möglichkeit.”

Baumgartner habe sich vielmehr bei ihm beschwert, dass er von der Finanz unfair behandelt werde, weil ihm die steuerlichen Vorteile aus dem “Sportler-Erlass” – anders als etwa Skifahrern - nicht gewährt würden, sagt Lopatka. Er habe dem Extremsportler daher zugesagt, dass man diese Frage im Ministerium prüfen werde. Die Prüfung sei dann aber zu Ungunsten Baumgartners ausgefallen: “Weil über lange Zeit keinerlei nach außen hin ersichtliche sportliche Aktivitäten im Sinne des Sportler-Erlasses gesetzt wurden, waren die Fachleute der Meinung, dass er nicht unter diese begünstigte Regelung fallen kann.”

Stratosphärensprung kein Sport

Der “Sportler-Erlass” räumt Spitzensportlern seit 2000 einen privilegierten Steuerstatus ein. Sie müssen lediglich ein Drittel ihrer Einkünfte aus Preisgeldern und Werbeverträgen versteuern, womit ihr Steuersatz maximal rund 17 Prozent ausmacht. Bei normalen Steuerzahlern liegt der Spitzensteuersatz dagegen bei bis zu 50 Prozent.

Voraussetzung ist allerdings, dass der betreffende Sportler “überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftritt”. Dies war laut Lopatka bei Baumgartner während der Vorbereitung auf den Stratosphärensprung aber nicht der Fall: „Eine jahrelange Vorbereitung auf eine einmalige Sache kann man nicht als Sport (im Sinne der Verordnung, Anm.) betrachten.“

Ob Baumgartner eine Steuernachzahlung leisten musste, ist allerdings unklar. Lopatka betont, mit "Detailfragen" des Steuerverfahrens nicht befasst gewesen zu sein. Zudem sei er bei Baumgartners letztem Anruf 2012 bereits nicht mehr im Amt gewesen, so der VP-Politiker. Die Sprecherin des Finanzministeriums, Daniela Kinz, wollte zu dem Fall nichts sagen. „Einzelfälle werden grundsätzlich nicht kommentiert.“

"Sportler-Erlass" verfassungswidrig?

Generelle Kritik am Steuerprivileg für Spitzensportler kommt vom Wiener Finanzrechtler Werner Doralt. Er hält den „Sportler-Erlass“ für verfassungswidrig, weil durch kein Gesetz gedeckt. Am ehesten wäre für Doralt noch eine begünstigte Besteuerung der im Ausland verdienten Preisgelder zulässig, keinesfalls aber die geringe Besteuerung der Werbeeinnahmen von Spitzensportlern. Diese seien nämlich “rein inländische Einkünfte” und müssten nach Ansicht des Experten auch normal versteuert werden. Gerade ein österreichischer Skifahrer habe nämlich keine Werbeeinnahmen aus dem Ausland: “Da kennt ihn ja keiner.”

APA/red