Ein Polizeischüler darf laut einem Gerichtsbeschluss seinen Turban auch im Außendienst tragen. Das Verwaltungsgericht Bremen hat einem entsprechenden Eilantrag eines Mannes stattgegeben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitgeteilt hat. Der Mann trägt aus religiösen Gründen einen Dastar, also einen Sikh-Turban.
Der Kläger besucht den Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für öffentliche Verwaltung. Während der Praxisphase wurde er vom Polizeipräsidenten und von seinen Vorgesetzten angewiesen, den Turban bei Tätigkeiten mit Bürgerkontakt abzulegen. Weil er dieser Forderung nicht nachgekommen ist, musste er die Praxisphase im Innendienst absolvieren.
Dagegen ist der Polizeischüler per Eilantrag vorgegangen, weil er sich dadurch in seiner Religionsfreiheit sowie seiner Ausbildungs- und Berufsfreiheit verletzt gesehen hat. Er ist der Meinung, dass ihm dadurch wichtige Ausbildungsinhalte vorenthalten werden.
Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben und ihm damit vorläufig erlaubt, den Turban zu tragen. Das Dastar-Verbot habe laut Gericht keine ausreichende rechtliche Grundlage. Die Vorschriften zur Uniform der Polizei enthalten keine näheren Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten mit religiösem Bezug. Dafür bräuchte es eine eigene Verordnung, die von der zuständigen Innensenatorin Eva Högl (SPD) bisher nicht erlassen worden ist.
Der Beschluss wurde am Donnerstag gefasst. Gegen die Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.