Am Landesgericht Wels mussten die Geschworenen am Montag klären, ob ein Vorfall am Bahnhof Gmunden aus dem vergangenen Herbst als versuchter Mord zu werten ist. Eine 23-Jährige war dort mit einem Messer aufgegriffen worden, hatte laut Anklage geplant, wahllos eine Person zu töten.
Demnach hatte die Frau zuvor Freundinnen per Snapchat angekündigt, jemanden erstechen zu wollen. Diese alarmierten die Polizei. Beamte fanden die Angeklagte schließlich in einem Wartehäuschen am Bahnhof – bewaffnet mit einem Keramikmesser. Wie die "OÖN" berichten, bekannte sich die 23-Jährige am Montag nicht schuldig.
Denn: Ihr Verteidiger übte vor Gericht scharfe Kritik an der Anklage. Der Staatsanwalt sei "weit über das Ziel geschossen, das war nie und nimmer ein Mordversuch". Seine Mandantin sei psychisch schwer krank und habe niemanden töten wollen.
Der Knackpunkt: Die Angeklagte gab am Montag zu, Stimmen gehört zu haben. Sie habe aber nur zustechen wollen, damit diese aufhören – die betroffene Person hätte anschließend gerettet werden sollen. "Ich weiß nicht, warum ich so deppert war und so etwas tun wollte", sagte sie selbst.
Vor Gericht schilderte die 23-Jährige, sie habe das Messer am 19. September ausgewählt und sei zuerst nach Ebensee gefahren. Dort habe sie dann umgedreht, weil zu wenige Leute am Bahnhof waren. Sie habe nur einen Mann gesehen. Hätte sie ihn als Opfer gewählt, hätte niemand Erste Hilfe leisten können, erklärte sie –deshalb sei sie weiter nach Gmunden.
Der Staatsanwalt sah dennoch einen Tötungsvorsatz. Die Frau habe nach der Festnahme gesagt, sie habe bewusst "ein Messer aus der Küchenschublade genommen, es war das größte und das schärfste, das wir daheim haben" und dann "nur mehr auf die passende Person gewartet".
Eine psychiatrische Sachverständige bestätigte eine schwere psychische Störung, am Tattag sei die Frau aber zurechnungsfähig gewesen. Von Schizophrenie könne man nicht sprechen, Anzeichen für Persönlichkeitsstörungen seien jedoch vorhanden. Die 23-Jährige sei schon 30 Mal in psychiatrischer Behandlung gewesen. Deshalb und wegen ihres aggressiven Verhaltens wurde eine Therapie in einer forensischen Ambulanz angeraten.
Denn: Die Angeklagte muss sich am Montag auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten. Zwei Tage nach der Festnahme soll sich die 23-Jährige in der U-Haft körperlich gegen Beamte gewehrt und Amtshandlungen behindert haben. In diesem Punkt bekannte sie sich schuldig.
Im Fall einer Verurteilung drohten der Frau zehn bis 20 Jahre Haft oder sogar lebenslänglich. Für die 23-Jährige kam es aber anders: Freispruch! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.