Beschwerde gegen Diversion

Knalleffekt im Verfahren um Ex-Bürgermeister Luger

In der LIVA-Causa gibt es eine neue Wendung: Die Staatsanwaltschaft Linz will das Verfahren gegen Ex-Bürgermeister Klaus Luger fortsetzen.
Oberösterreich Heute
02.02.2026, 15:10
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Die LIVA-Affäre ist noch nicht vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft Linz hat Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen Klaus Luger eingebracht. Damit beantragt sie die Fortsetzung des Verfahrens wegen des Vergehens der Untreue.

Diversion kommt für Staatsanwaltschaft nicht infrage

Konkret geht es um ein Rechtsgutachten zum Bewerbungsprozess und zum Hearing für die im Jahr 2017 ausgeschriebene Neubesetzung des künstlerischen Leiters der Linzer VeranstaltungsGmbH, kurz LIVA. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurde der Auftrag dafür vorwiegend im persönlichen Interesse des Angeklagten erteilt. Die Kosten in Höhe von exakt 19.061,15 Euro seien auf die aus öffentlichen Mitteln finanzierte LIVA abgewälzt worden.

Eine diversionelle Erledigung des Verfahrens kommt für die Staatsanwaltschaft nicht infrage. Die Voraussetzungen dafür würden nicht vorliegen, sagt Sprecherin Ulrike Breiteneder gegenüber "Heute". Vor allem angesichts seiner damaligen Funktion sei eine Diversion gegenüber der Bevölkerung "nicht vertrauensfördernd".

OLG entscheidet

Aus diesem Grund habe sich die Staatsanwaltschaft Linz bereits vor dem Angebot einer diversionellen Erledigung durch das Landesgericht Linz klar dagegen ausgesprochen. Nun liegt der Ball erneut bei der Justiz – konkret beim Oberlandesgericht. Die Instanz wird entscheiden, ob es bei der Diversion bleibt, oder Luger doch vor Gericht muss.

Wie lange die Entscheidung dauert, sei nicht abzuschätzen, so Breiteneder. Sollte das OLG gegen die Diversion entscheiden, bekäme Luger die bereits gezahlten 20.000 Euro übrigens zurück – im Gegenzug müsste er dann aber doch vor Gericht erscheinen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 02.02.2026, 16:15, 02.02.2026, 15:10
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