Urteil im April

13 Termine – an diesen Tagen muss Wöginger vor Gericht

Im Fall Postenschacher gegen ÖVP-Klubchef Wöginger wird es ab 11. Februar ernst. Das Landesgericht Linz hat nun den Prozessfahrplan veröffentlicht.
Newsdesk Heute
02.01.2026, 12:55
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Das Verfahren gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei weitere Beamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt geht nun in die nächste Runde. Das Landesgericht Linz hat am Freitag den Prozessfahrplan fixiert. Der Start ist am 11. Februar 2026.

Insgesamt sind ganze 13 Prozesstage für die Causa Postenschacher angesetzt. Der letzte Verhandlungstag inklusive Schlussplädoyers ist der 21. April. Dann dürfte es wohl auch ein Urteil geben.

Verhandlungen bis 20.00 Uhr

Das Landesgericht Linz hat mit dem ÖVP-Klubobmann jedenfalls alle Hände voll zu tun. Immerhin sind die Verhandlungen oftmals für über acht Stunden eingeplant. Besonders spannend: An zwei Tagen soll sogar von 9.00 bis 20.00 Uhr verhandelt werden – also ganze elf Stunden.

Die Verhandlungstage im Überblick

  • Mittwoch, 11. Februar 2026, 09:30 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag, 26. Februar 2026, 09:30 bis 18:00 Uhr
  • Freitag, 27. Februar 2026, 09:30 bis 18:00 Uhr
  • Dienstag, 3. März 2026, 09:30 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, 5. März 2026, 09:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag, 6. März 2026, 09:00 bis 18:00 Uhr
  • Montag, 9. März 2026, 09:30 bis 18:00 Uhr
  • Dienstag, 10. März 2026, 09:00 bis 20:00 Uhr
  • Dienstag, 17. März 2026, 09:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag, 19. März 2026, 09:00 bis 18:00 Uhr
  • Dienstag, 24. März 2026, 09:30 bis 18:00 Uhr
  • Freitag, 27. März 2026, 09:30 bis 18:00 Uhr
  • Dienstag, 21. April 2026, 09:00 bis 20:00 Uhr

Das wird Wöginger vorgeworfen

Der ÖVP-Klubchef und Nationalratsabgeordnete musste sich bereits im vergangenen Jahr vor Gericht verantworten. Konkret wurden Wöginger und zwei Beamten vorgeworfen, bei der Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau-RiedSchärding aus parteipolitischen Motiven interveniert beziehungsweise unsachgemäß entschieden zu haben.

Die Finanzbeamtin Christa Scharf, die bei objektiver Beurteilung als besser geeignete Kandidatin gelten musste, wurde bei der Personalauswahl übergangen – offenbar, weil Partei-Loyalität wichtiger war als Qualifikation.

Am 7. Oktober 2025 kam es am Landesgericht Linz zu einer nicht rechtskräftigen Diversion, in deren Rahmen Wöginger eine Geldbuße von 44.000 Euro an die Republik sowie 500 Euro an die Betroffene leisten muss.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 02.01.2026, 12:59, 02.01.2026, 12:55
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