Der Fall rund um ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist noch lange nicht erledigt. Nachdem das Oberlandesgericht Linz die Diversion im sogenannten Postenbesetzungsverfahren aufgehoben hat, rollt die Causa neu auf.
Der nächste Verhandlungstermin steht für 2026 an – und die Republik Österreich mischt jetzt offiziell mit.
Wie die "Presse" berichtet, hat sich der Staat über die Finanzprokuratur als Privatbeteiligter dem Strafverfahren angeschlossen. Konkret geht es um Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro – das ist jener Betrag, den die Republik laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2021 wegen der rechtswidrigen Postenvergabe zahlen musste.
Die Forderung richtet sich neben Wöginger auch gegen zwei mitangeklagte Finanzbeamte und Ex-Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid. Im Fall der beiden Beamten ist das Vorgehen juristisch etwas komplizierter: Da sie als Bundesbedienstete gehandelt haben, muss der Staat sie zuerst auffordern, freiwillig zu zahlen. Erst wenn sie ablehnen oder die Frist verstreichen lassen, kann auch gegen sie im Strafverfahren Schadenersatz verlangt werden.
Laut Finanzprokuratur-Chef Wolfgang Peschorn geht es beim eingeklagten Betrag um jenen Schaden, "den man gerichtlich erfolgreich geltend machen kann". Der zusätzlich entstandene Verdienstentgang der betroffenen Bewerberin wird in einem separaten Verfahren behandelt – er dürfte zwischen 3.000 und 4.000 Euro liegen.