Für ÖVP-Klubobmann August Wöginger wird es wieder ernst: Die Wiener Oberstaatsanwaltschaft hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass die im sogenannten Postenschacher-Verfahren vereinbarte Diversion – eine Geldbuße von 44.000 Euro – erneut geprüft wird. Der Fall landet nun beim Oberlandesgericht Linz.
Die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft, gegen die gewährte Diversion Rechtsmittel einzulegen, sorgt für erheblichen Unmut innerhalb der Regierung. Das Verhältnis zwischen den Koalitionspartnern aus SPÖ, ÖVP und NEOS steht damit erneut auf der Probe.
Nach Informationen von "Heute" schloss sich Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) der Empfehlung des in ihrem Ressort angesiedelten Weisungsrates an, das Urteil nicht zu akzeptieren. Brisant: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte zuvor der Einigung ohne Eintrag im Strafregister bereits zugestimmt – nun wird diese Entscheidung jedoch von der Fachaufsicht aufgehoben.
"Nach Ansicht der Oberstaatsanwaltschaft Wien liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Strafverfahrens durch eine Diversion jedoch nicht vor", heißt es in einer Stellungnahme der WKStA. Man habe bereits in der Hauptverhandlung Anfang Oktober von einem "absoluten Grenzfall" für den Anwendungsbereich einer Diversion gesprochen.
Wöginger gilt in der Volkspartei als Schlüsselfigur und enger Vertrauter der Parteispitze. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau mit einem ÖVP-nahen Kandidaten. Ein erneuter, öffentlicher Prozess würde die Partei in eine schwierige Lage bringen.