Die Diversion für ÖVP-Klubchef August Wöginger sorgt weiter für Aufregung – nun auch innerhalb der Koalition. Sophie Wotschke, Neos-Abgeordnete und Vorsitzende der Junos, kritisiert das Urteil scharf und fordert Konsequenzen.
Auf der Plattform X schrieb sie, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) solle "Beschwerde einlegen". Außerdem legte sie Wöginger nahe, von seinem Amt zurückzutreten: "Verantwortungsübernahme kann nicht an der Tür zum Gerichtssaal enden."
Wotschke betonte, dass eine Diversion bedeute, "dass eine Verurteilung wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch wahrscheinlich gewesen wäre". Doch weder Wöginger noch die ÖVP hätten sich entschuldigt, stattdessen werde "Postenschacher als Bürgerservice geframt".
Der Prozess gegen Wöginger und zwei Finanzbeamte war bereits am ersten Tag beendet worden. Für alle drei Angeklagten wurde eine Diversion als "gerade noch vertretbar" angesehen. Wöginger muss 44.000 Euro, seine Mitangeklagten 17.000 bzw. 22.000 Euro zahlen.
Justizministerin Anna Sporrer (ÖVP) wollte das Urteil in Interviews mit Kurier und Standard nicht kommentieren. "Eine Diversion ist kein Freispruch und keine Bagatellisierung, sondern ein Instrument, um bestimmte Verfahren zu beenden", betonte sie.
Ob Wöginger Klubchef bleiben könne, ließ sie offen: "Das muss der Herr Klubobmann selbst entscheiden – oder die Partei, der er angehört." Eine Weisung an die Staatsanwaltschaft, Rechtsmittel zu ergreifen, will Sporrer nicht erteilen.
"Wenn die unabhängige Justiz zu dem Schluss kommt, dass hier eine Diversion gerade noch möglich ist, ist das zu respektieren. Die Justiz braucht keine Zurufe aus der Politik", hieß es auch in einer offiziellen Stellungnahme der NEOS. Eine Rücktrittsaufforderung wollte man in den Äußerungen Wotschkes nicht sehen, "wer Klubobmann der ÖVP ist, entscheidet allein die ÖVP".
In der Aussendung des Parlamentsklubs hieß es aber weiter: "Was viele Menschen in Österreich irritiert, ist, wenn jetzt von mancher Seite so getan wird, als wäre nichts gewesen und als wäre eine Diversion ein Freispruch. Das ist nicht der Fall. Der Ausgang des Verfahrens und die Geldbuße zeigen ganz klar: Hier ist etwas vorgefallen, das nicht unserem Verständnis von sauberer Politik entspricht. Deshalb wurde es auch nicht konsequenzenlos durchgewunken. Das halten wir für wichtig. Denn es ist völlig klar: Bei Postenbesetzungen darf ausschließlich zählen, was man kann, und nicht, wen man kennt."