Karl-Heinz Grasser, früherer Finanzminister (FPÖ/parteilos), sitzt seit Anfang Juni hinter Gittern – im Buwog-Prozess fasste er wegen Korruption und Untreue vier Jahre Haft aus.
Jetzt könnte für den 56-Jährigen der nächste Prozess anstehen: Es geht darum, ob Grasser und weitere Personen die 9,8 Millionen Euro Provisionen aus der Buwog/Terminal Tower-Affäre richtig versteuert haben. Das hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Dienstag bekanntgegeben. Wie orf.at berichtet, laufen dazu schon seit 2021 entsprechende Finanzstrafverfahren.
Der Oberste Gerichtshof hatte heuer rechtskräftig bestätigt, dass die Provisionen an Grasser und andere tatsächlich gezahlt wurden. Daher "ist es auch gesetzlich vorgeschrieben, ein Ermittlungsverfahren zur Frage der korrekten Versteuerung dieser Zahlungen zu führen", so die WKStA.
Sollten mehr als 150.000 Euro am Finanzamt vorbeigeschummelt worden sein, übernimmt nicht mehr das Finanzamt, sondern die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Laut der Nachrichtenseite "Dossier" drohen den Beschuldigten im Falle einer Verurteilung Geldstrafen in Höhe des doppelten Steuer-Verkürzungsbetrags sowie bis zu vier Jahre Haft.
Eine weitere Haftstrafe könnte Grasser einen Strich durch die Rechnung machen, was seinen Plan einer elektronischen Fußfessel betrifft. Seit 1. September ist es nämlich möglich, bei einer Reststrafe von maximal zwei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen die Fußfessel zu beantragen.
Grasser muss zwar eigentlich vier Jahre im Gefängnis verbüßen, aber die Justizanstalt kann schon beim Haftantritt festlegen, dass er vielleicht nur die halbe oder zwei Drittel der Strafe absitzen muss.
Grassers Anwalt Manfred Ainedter hat gegenüber den "Salzburger Nachrichten" bestätigt, dass Grasser die Fußfessel beantragen wird. Damit könnte er den Rest seiner Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen – vorausgesetzt, die verbleibende Haftzeit überschreitet zwei Jahre nicht.