Entlassungen werden leichter

Kein Geld mehr da – jetzt kommen Straftäter frei

Ab 2026 verlieren Richter an Einfluss bei Haftentlassungen. Laienrichter werden künftig einbezogen. Dann könnten rund 400 Straftäter freikommen.
Newsdesk Heute
07.08.2025, 08:12
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In Österreich werden täglich zahlreiche Haftstrafen ausgesprochen – doch nur ein Bruchteil der Straftäter sitzt diese auch bis zum Schluss ab. Rund ein Viertel verbüßt die Strafe vollständig, der Rest kommt vorzeitig frei. Möglich macht das die sogenannte bedingte Entlassung – laut Justizministerium kein Gnadenakt, sondern ein "Mittel der langfristigen Resozialisierung".

Doch genau diese Entlassungsregelung wird jetzt reformiert – und das ausgerechnet im Rahmen des neuen Budgetbegleitgesetzes, das eigentlich vor allem finanzielle Fragen behandelt. Das sorgt für Kritik.

Fußfessel-Reform öffnete schon erste Tür

Bereits zuvor wurde durch eine Änderung bei der elektronischen Fußfessel der Weg in die Freiheit erleichtert: Statt wie bisher zwölf Monate vor dem Haftende kann der elektronisch überwachte Hausarrest nun schon 24 Monate davor beantragt werden.

Doch das ist nicht alles: Ab 2026 wird auch bei der bedingten Entlassung umgekrempelt.

Laienrichter entscheiden über Schwerverbrecher

Aktuell entscheidet ein Berufsrichter über eine vorzeitige Freilassung. Künftig wird er bei Häftlingen, die länger als drei Jahre absitzen (also Schwerverbrecher), von zwei Laienrichtern unterstützt. Konkret: Ein Justizwachebeamter und ein Bewährungshelfer vom Verein "Neustart" bilden mit dem Berufsrichter ein Entscheidungsgremium. Zwei von drei Stimmen müssen für eine Entlassung sein. Das berichtet die "Krone" am Donnerstag.

Ein Beamter, der in einer überlasteten Justizanstalt arbeitet, und ein Sozialarbeiter sollen also künftig gemeinsam mitentscheiden, ob gefährliche Straftäter frühzeitig entlassen werden.

Das Justizministerium ist überzeugt: "Auch Entscheidungen über bedingte Entlassungen profitieren von einer breiteren Entscheidungsbasis durch Einbezug fachkundiger Laienrichter."

Richter schlagen Alarm

Bei Österreichs Richtern stößt das auf wenig Begeisterung. Sie befürchten nicht nur einen Mehraufwand von rund 30 Prozent durch die neue Gremiumspflicht (alle drei Mitglieder müssen persönlich anwesend sein), sondern auch eine Verwässerung der Generalprävention. Gerade bei einer Entlassung nach der Halbstrafe falle die abschreckende Wirkung auf die Gesellschaft weg.

"Ich glaube schon, dass die gesetzlichen Änderungen einige Insassen aus den Justizanstalten rausbringen werden", erklärt Friedrich Forsthuber, Obmann der Fachgruppe für Strafrecht in der Richtervereinigung gegenüber dem Blatt. Seine Schätzung: rund 400 Häftlinge könnten bereits 2026 früher freikommen.

Kein Mittel gegen Gefängnis-Überfüllung

Ein Schritt zur Entlastung der Haftanstalten sei das laut Justizministerium aber nicht. "Die Reform basiert ausschließlich auf gesetzlichen Voraussetzungen, zu denen die Belegzahl in der Justizanstalt nicht zählt", stellt man gegenüber der "Krone" klar – und verweist damit auf das klare Ziel: Rechtsstaat statt Kapazitätsfrage.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 07.08.2025, 08:13, 07.08.2025, 08:12
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