Knalleffekt

Karl-Heinz Grasser beantragt Privatkonkurs

Ex-Finanzminister Grasser muss bald seine Haftstrafe antreten und hat jetzt auch Privatkonkurs beantragt. Er müsste dem Staat Millionen zurückzahlen.

Paukenschlag in der Causa Karl-Heinz Grasser! Der Ex-Politiker, der demnächst seine Haftstrafe antreten muss, hat am Mittwoch am BG Kitzbühel Privatinsolvenz beantragt. Das Gericht prüft nun, ob die Insolvenzvoraussetzungen gegeben sind, heißt es in einer Aussendung des KSV1870.

Das Buwog-Urteil gegen Grasser war am 25. März vom Obersten Gerichtshof (OGH) nach seiner Beschwerde im Wesentlichen bestätigt worden und ist rechtskräftig. Seine Haftstrafe wurde allerdings von ursprünglich acht auf vier Jahre verkürzt. Schuldig gesprochen wurde Grasser wegen Untreue im Zusammenhang mit der Privatisierung der Buwog während seiner Zeit als Finanzminister.

Anfang dieser Woche wurde das schriftliche Urteil zugestellt, in den nächsten Tagen wird ihm die Aufforderung zum Haftantritt ins Haus flattern. Er hat dann 30 Tage Zeit, bis er einrücken muss. Als wahrscheinlich gilt, dass er in die Justizanstalt Innsbruck, genannt Zieglstadl, kommt, da er seinen Wohnsitz in Tirol hat.

Zu Millionen-Schadenersatz verurteilt

Nun hat Grasser, Ehemann der Swarovski-Erbin Fiona Swarovski, also Privatkonkurs beantragt. Hintergrund dürfte auch das Höchstgerichtsurteil sein: Neben der Freiheitsstrafe wurden Grasser und weitere Angeklagte auch zu einem Schadensersatz in Höhe von rund zehn Millionen Euro verurteilt.

Und zwar will der Staat, vertreten durch die Finanzprokuratur, die Provision zurück, die Grasser und andere laut Urteil beim Buwog-Verkauf kassiert haben. Das waren knapp 10 Millionen Euro, inklusive Zinsen summiert sich die Forderung auf etwa 13 Millionen Euro. Ursprünglich wollte die Finanzprokuratur die Zinsen seit dem Beginn der Buwog-Ermittlungen im Jahr 2007 haben. Der OGH sprach die Zinsen aber jetzt erst ab 2017 zu.

Bei Grasser kommt auch noch eine Forderung von 200.000 Euro hinzu – das war die Provision, die bei der Einmietung der Finanzbehörde in den Linzer Terminal Tower während seiner Finanzminister-Zeit floss.

Im Urteil stehen bei Grasser und seinem nun ebenfalls rechtskräftig verurteilten Ex-Spezi Walter Meischberger 9,8 Millionen Euro. Der mitverurteilte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics haftet mit 9,6 Millionen. Der Schadenersatz-Beitrag des gleichfalls verurteilten Ex-Bankers Georg Starzer wurde auf 4,8 Millionen Euro begrenzt.

Vier Leute haften für Millionen-Forderung

Die Verurteilten haften für die Summe "zu ungeteilter Hand". Das heißt: Nicht jeder muss die Millionen zurückzahlen, sondern sie müssen gemeinsam dafür sorgen, dass der Staat sein Geld erhält. Wer davon wie viel bezahlt, spielt für die Finanzprokuratur letztlich keine Rolle – Hauptsache, sie bekommt die rund 13 Millionen Euro.

Wenn jemand erklärt, aus wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen zu können, muss er seine Vermögensverhältnisse offen legen. Grasser hat nun mit dem Antrag auf Privatkonkurs die Karten auf den Tisch gelegt – dass er nichts hat.

Wiederholt hatte der 56-jährige Grasser in den letzten Jahren erklärt, durch die lange Buwog-Verfahrensdauer (fast 16 Jahre) auch wirtschaftlich ruiniert zu sein. Aller Besitz sei draufgegangen, die Jobchancen waren gleich null. Allein für Anwaltskosten sind bei Grasser viele Millionen draufgegangen.

Der mitverurteilte Walter Meischberger ist bereits 2023 in den Privatkonkurs geschlittert.

{title && {title} } mrr,sea,wil, {title && {title} } Akt. 30.04.2025, 11:04, 30.04.2025, 10:10
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