Schwarze "überrascht"

Justiz-Paukenschlag: ÖVP-Klubchef muss doch vor Gericht

Das OLG Linz hat die Diversion für ÖVP-Politiker August Wöginger gekippt – das Verfahren muss nun fortgesetzt werden.
André Wilding
10.12.2025, 12:57
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Das Oberlandesgericht Linz hat den Beschluss der Diversion für August Wöginger und zwei weitere Personen aufgehoben. Dem Erstgericht wird die Fortsetzung des Verfahrens aufgetragen.

"Wir sind von der Aufhebung der Diversion überrascht. Die zuständige Richterin hat die Diversion vorgeschlagen, die WKStA hat den Vorschlag unterstützt und Klubobmann Wöginger, wie auch die beiden Mitangeklagten, haben diesen angenommen", sagt Generalsekretär der Volkspartei Nico Marchetti.

Volkspartei steht zu Wöginger

Und weiter: "Klubobmann August Wöginger hat die Verantwortung übernommen, allerdings ist er und sind wir überzeugt, dass er keine strafrechtlich relevante Handlung begangen hat. Der Klubobmann ist stets offen und kooperativ mit den Behörden umgegangen. Mit der Aufhebung der Diversion wird der Prozess fortgesetzt."

Die Volkspartei stehe voll zu Klubobmann August Wöginger und ist überzeugt, dass er als unbescholtener Mann aus dem Prozess kommen wird."

Der Anwalt von ÖVP-Klubobmann August Wöginger, Dr. Michael Rohregger: "Ich war von Beginn an und bin weiterhin fest davon überzeugt, dass das Verhalten meines Mandanten nicht strafbar ist. Es wurde uns in der Verhandlung überraschenderweise eine Diversion angeboten. Es ist klar, dass ein amtierender Politiker ein solches Angebot noch dazu, dem die WKStA zugestimmt hat, annimmt, weil das Verfahren damit sofort endet. Damit ist aber überhaupt kein Schuldeingeständnis verbunden und ich bin überzeugt davon, dass sich in der Verhandlung ein Freispruch ergeben wird."

"Wir nehmen die Entscheidung des OLG zur Kenntnis, aber wie es sein kann, dass ein Gericht in einem Rechtsmittelverfahren, einen Beschluss aufhebt, ohne den Angeklagten in irgendeiner Form anzuhören oder zu beteiligen, ist mir völlig unverständlich. Und aus meiner Sicht mit der Verfassung nicht vereinbar."

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 10.12.2025, 13:53, 10.12.2025, 12:57
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