Digitaler Kassenbon fix

Kampf gegen Zettelwirtschaft: Diese neuen Regeln kommen

Der Ministerrat hat am Mittwoch ein Registrierkassenpaket beschlossen. Mit digitalen Belegen, neuer "Kalte Hände"-Regel für Maronistandler & Co.
Angela Sellner
10.12.2025, 09:22
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Die Bundesregierung hat jetzt ihr lange angekündigtes  "Registrierkassenpaket" auf den Weg gebracht - ein nächster Schritt im Kampf gegen die Bürokratieflut. Damit greift die Koalition langjährige Forderungen der Wirtschaft nach mehr Praxisnähe auf.

Mit den Maßnahmen, die Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn (Neos) am Mittwoch nach dem Ministerrat präsentierten, sollen Papierberge schrumpfen und kleinen Händlern wie beispielsweise Standlern der Alltag erleichtert werden.

QR-Code statt Kassenzettel

Die spürbarste Veränderung für alle kommt an der Kassa. Denn mit der Flut an Kassenzetteln für jeden noch so kleinen Betrag soll endlich Schluss sein. Der Kassenzettel beziehungsweise die Rechnung werden digital, und zwar ohne Betragsgrenze. In früheren Entwürfen war ja lediglich von Rechnungen bis 35 Euro die Rede gewesen.

Jetzt ist fix: Ab 1. Oktober 2026 gilt die Belegerteilungspflicht auch dann als erfüllt, wenn der Beleg am Display erscheint – etwa als QR-Code oder Link.

Wichtig: Niemand wird dazu gezwungen! Betriebe können auch weiter Belege ausdrucken wie bisher. Der digitale Nachweis ist eine Option, kein Muss. Für Kunden bleibt das Recht auf einen Papierbeleg bestehen. Das heißt: Wer wie gewohnt einen Kassenzettel in die Hand haben möchte, bekommt ihn. Wer nicht, hat künftig weniger Zettel in der Geldbörse.

15-Warengruppen-Regelung

Ein Dauerärger für kleine Händler wird ebenfalls beseitigt, indem die sogenannte 15-Warengruppen-Regelung per unbefristetem Erlass dauerhaft verankert wird. Ab 1. Jänner 2026 müssen kleine Betriebe ihre Verkäufe nicht mehr kompliziert einzeln erfassen, sondern können sie übersichtlich in bis zu 15 Kategorien buchen. Das bedeute erhebliche Erleichterung im Geschäftsalltag.

Für Christbaumverkäufer & Co.

Die sogenannte "Kalte Hände"-Regelung befreit Betriebe mit Umsätzen im Freien bis zu einem gewissen Jahresumsatz von der Registrierkassenpflicht. Aktuell profitieren davon etwa Christbaumverkäufer,  Maronibrater und Punschstandler. Die Umsatzgrenze wird nun von bisher 30.000 auf 45.000 Euro erhöht.

Damit bleiben viele kleine Betriebe im Freien weiterhin von der Registrierkassenpflicht befreit. Diese Neuregelung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer dazu: "Die Einführung der Registrierkassenpflicht vor 10 Jahren war ein wichtiger Beitrag zur Betrugsbekämpfung und hat für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit unter den Betrieben gesorgt. Mit der zunehmenden Digitalisierung setzen wir nun einen nächsten notwendigen Schritt. Mit den Erleichterungen bei der digitale Belegerteilung werden Ausdrucke reduziert und Kosten gespart. Um Anreize für die Mitnahme von digitalen Belegen zu schaffen, wird ab Herbst 2026 eine Beleglotterie in ganz Österreich eingeführt."

"Wir schaffen klare, einfache und praxistaugliche Regeln - für alle vom Standler bis zum Handels- und Gastronomiebetrieb", erklärt auch Finanzstaatssekretärin Eibinger-Miedl (ÖVP): "Das bedeutet mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Betriebe."

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