Lange debattiert wird mit dem anstehenden Jahreswechsel eine grundlegende Änderung beim Arbeitslosengeld (und der Notstandshilfe) scharf gestellt. Wer die Leistung bezieht, darf fortan nicht mehr nebenbei geringfügig arbeiten. Ausnahmen gibt es etwa nur, wenn bereits seit einem Jahr AMS-Geld bezogen wird – dann darf maximal 26 Wochen lang geringfügig dazuverdient werden.
Den Grünen zufolge sorgt das bei (potenziell) Betroffenen für große Verunsicherung. Arbeits- und Sozialsprecher Markus Koza hat deswegen eine parlamentarische Anfrage gestellt, in der Sozialministerin Korinna Schumann einige exemplarische Fälle zur Beantwortung vorgelegt werden, um hier Klarheit zu schaffen.
Vor allem für Selbstständige ergeben sich daraus einige Schwierigkeiten. Denn bei ihnen werden nicht nur jene Zeiträume gewertet, in denen sie wirklich arbeiten, sondern all jene, in denen Leistungen nur "angeboten" werden. Bei unselbstständiger, geringfügiger Erwerbstätigkeit in künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich sei es umgekehrt fast unmöglich, in die Ausnahmeregelung zu fallen.
"Eine Person, die seit Jahren Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen oder Universitäten hält, kann plötzlich keine Vorlesungen mehr halten, weil die Vertragsdauer immer nur ein Semester beträgt und niemals das halbe Jahr erreichen kann", liefern die Grünen ein Beispiel mit. Befürchtet wird nun, dass sehr viele Tätigkeiten, die derzeit unselbstständig ausgeübt werden, in den Bereich der Scheinselbstständigkeit verschoben werden.
Damit nicht genug, ist noch ein weiterer Fallstrick aufgetaucht. Künstler, Journalisten und andere scheitern oft trotz mehr als sechs Monate dauernder Erwerbsarbeit an der zweiten Voraussetzung für die Ausnahme, und zwar die vollversicherten 26 Wochen Erwerbsarbeit ununterbrochen geleistet zu haben. Sie haben oft tage-, wochen- oder monatsweise Anstellungen, die sich über zwei Jahre zum Anspruch auf Arbeitslosengeld summieren, aber eben nicht ununterbrochen sechs Monate lang dauern.
Menschen riskieren also mit Jahreswechsel, aus ihrem Beruf gedrängt zu werden. Und: Menschen, die vor oder im Privatkonkurs stehen, sind besonders häufig arbeitslos, weil sie als Selbstständige gescheitert sind oder wegen Lohnpfändungen ihre Stelle verloren haben. Für sie ist der Zuverdienst oft die einzige Möglichkeit, die laufenden Forderungen im Rahmen des Privatkonkurses zu bedienen. Durch die neue Regelung wird ihnen diese Chance genommen.
Die Grünen werden am Mittwoch im Nationalrat deshalb einen Änderungsantrag einbringen, der die Ausnahmeregelungen so gestalten soll, dass niemand gezwungen ist, sich zwischen einem faktischen Berufsverbot und dem Verlust seiner sozialen Absicherung zu entscheiden. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, in begründeten Fällen bestimmte Gruppen per Verordnung vom Verbot auszunehmen.
"Menschen in Kultur, Wissenschaft oder Journalismus leben von Projektarbeit und befristeten Engagements. Dazwischen gibt es immer wieder Phasen der Arbeitslosigkeit, in denen ein Zuverdienst notwendig ist, um im Beruf zu bleiben und die eigene Existenz zu sichern. Mit der Neuregelung nimmt die Bundesregierung diesen Menschen ihre Zuverdienstmöglichkeiten und damit auch berufliche Perspektiven", warnt Arbeits- und Sozialsprecher Markus Koza.