Der Nationalrat setzt am Dienstag zu einem dreitägigen Sitzungsmarathon zum Jahresfinale an. Über 30 Gesetzesbeschlüsse werden dabei voraussichtlich fallen, darunter ein Mietenpaket, das neue Stromgesetz, das Kopftuchverbot, eine höhere Tabaksteuer, das Aus für Parkplatz-Abzocke und vieles mehr.
Ein wichtiger Punkt stand hingegen noch auf der Kippe: die neuen Maßnahmen gegen "Mogelpackungen" in Supermärkten, Drogerien und Co. Am Dienstag hat der Wirtschaftsausschuss nun aber doch noch seine Beratungen fristgerecht abgeschlossen und dadurch den Weg frei für einen Beschluss gemacht.
Weil das Gesetz aber noch bei der EU notifiziert werden muss, wird es erst im Februar oder März ins Plenum kommen. Verzögerungen ergeben sich dadurch nicht, das Inkrafttreten war ohnehin erst für April geplant.
Die neuen Regeln bedeuten konkret: "Shrinkflation", also weniger Inhalt bei gleichem Preis bzw. gleicher Verpackungsgröße, muss jetzt klar gekennzeichnet werden. Auch, wenn sich nur die enthaltene Stückzahl der Ware verringert, soll die Pflicht zur Kennzeichnung gelten.
Ab April 2026 und vorerst befristet bis Mitte 2030 müssen Händler entweder am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild darauf hinzuweisen, dass die Ware von "Shrinkflation" betroffen ist. Davon umfasst ist der gesamte Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² bzw. fünf Filialen.
In der Praxis sieht das dann so aus: In der Kennzeichnung muss eine leicht verständliche Angabe über die Tatsache der Verringerung der Menge enthalten sein. Als Beispiel genannt wird ein Hinweis wie "Achtung: Weniger Inhalt - höherer Preis". Dieser muss 60 Tage lang stehen bleiben.
Es gibt aber eine Ausnahme: Bei einer Erhöhung des Grundpreises von weniger als drei Prozent oder wenn bereits ein entsprechender Hinweis an der Ware ersichtlich ist, soll keine Kennzeichnungspflicht der Händler bestehen. Dasselbe gilt natürlich für Produkte, die naturgemäß Schwankungen oder unterschiedlichen Füllmengen unterliegen, wie Salat oder Äpfel.
Bei Verstößen sind selbstverständlich auch Strafen vorgesehen. In einem ersten Schritt wird ein Auftrag zur Verbesserung innerhalb von drei Arbeitstagen formuliert. Wird dem nicht nachgekommen, sind Geldstrafen bis zu 2.500 Euro pro Produkt bis maximal 10.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 3.750 Euro pro Produkt bis zu 15.000 Euro, vorgesehen.
Vonseiten der Opposition gab es natürlich auch Kritik. Der Handel sei der falsche Adressat, vielmehr seien die Erzeuger als Verursacher gefragt, findet Barbara Kolm (FPÖ). Ihr Kollege Axel Kassegger kann wiederum keinerlei inflationsdämpfende Wirkung erkennen, sondern sieht stattdessen nur mehr bürokratischen Aufwand für den Handel.
Dass es nur den Handel trifft, kritisierten auch die Grünen. Elisabeth Götze ortete zudem einige Schlupflöcher. Mit der vorgeschlagenen Regelung kann es mehrfach im Jahr zu Änderungen von 2,5 Prozent kommen, ohne dass dies ausgewiesen werden muss.
Christoph Stark (ÖVP) verteidigte das Gesetz natürlich: Der Handel könne nicht außen vor gelassen werden, zumal Produzenten den Preis nicht alleine machen. Markus Hofer (NEOS) zufolge wäre es keine sinnvolle Lösung gewesen, bei den Produzenten anzusetzen, da viele Produkte nicht nur für Österreich bestimmt seien. Reinhold Binder (SPÖ) betonte, dass Konsumenten bei den Maßnahmen im Mittelpunkt stehen würden und das gemeinsame Ziel Transparenz bei den Preisen sei.
Im Vordergrund steht für Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, dass Konsumenten eine gute Kaufentscheidung treffen können. Auf die Kritik kontert er, dass das Kartellrecht unmissverständlich besage, dass Hersteller die Preise nicht vorgeben dürfen. Daher könne man mit dem Gesetz nur beim Handel ansetzen. Für kleine Händler soll es zudem bürokratische Erleichterungen geben.