Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht Linz die Diversion für ÖVP-Klubchef August Wöginger aufgehoben. Ihm war Missbrauch der Amtsgewalt vorgeworfen worden, im "Postenschacher-Fall" hatte er zunächst eine Diversion bekommen. Dagegen legte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Beschwerde ein – der nun stattgegeben wurde.
Wöginger weist jede Schuld weiter zurück. Die Diversion habe er nur angenommen, um "schnell zu seiner Arbeit zurückkehren zu können". An Rücktritt denkt er nicht: "Natürlich bleibe ich Klubobmann!"
In einer Pressekonferenz am Freitag zusammen mit seinem Anwalt Michael Rohregger zeigte sich Wöginger über die Entwicklung verwundert und ließ mit einer Spitze in Richtung Justiz und Korruptionsbekämpfer aufhorchen: "Ich bin überrascht, dass das OLG nun aufhebt, was mir vom Gericht selbst angeboten wurde. Auch die WKStA war damals mit der Diversion einverstanden. Trotzdem wurde die Beschwerde eingebracht."
Für den weiteren Prozess gibt sich der ÖVP-Politiker überzeugt, am Ende "als unbescholtener Mann" dazustehen: "Ich habe nichts Unrechtes getan." Auf die Frage, warum er dann überhaupt eine Diversion – die eine Verantwortungsübernahme voraussetzt – akzeptiert habe, sagt er: "Um mich wieder möglichst rasch meiner Arbeit als Klubobmann widmen zu können", berichtete "die Krone".
Im Zentrum der Vorwürfe steht laut Wöginger, dass er dem damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, die Bewerbungsunterlagen eines ÖVP-Bürgermeisters für den Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding übergeben und dann auch "einmal nachgefragt" habe. Für ihn sei das keine Intervention: "Ich habe nie interveniert." Gleichzeitig betont er, dass er das "in der heutigen Form" nicht mehr so machen würde.
Zur Entstehung schildert Wöginger: Der Bürgermeister sei in seine Sprechstunde gekommen und habe die Unterlagen dabeigehabt, er habe sie dann einfach "mit nach Wien genommen" und Schmid bei einem zufälligen Treffen im Parlament übergeben. Wöginger erklärt dazu grundsätzlich: "Oft ist man ja für die Anliegen, die in den Politiker-Sprechstunden vorgebracht werden, gar nicht zuständig. Deswegen leitet man das dann an die entsprechenden Stellen weiter."
Er räumt ein, Schmid gesagt zu haben, er halte den Bürgermeister für geeignet. Gleichzeitig betont er, er habe damals weder gewusst, dass es noch andere Bewerber gab, noch wer diese seien: "Damit war die Angelegenheit für mich erledigt."
Wöginger und sein Anwalt geben sich für die Neuauflage des Verfahrens optimistisch: "Wir rechnen mit einem glatten Freispruch." Die WKStA hatte Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt, nachdem eine besser qualifizierte Mitbewerberin um den Finanzamtposten nicht zum Zug gekommen war. Die beiden mitangeklagten Beamten saßen in der Bestellungskommission.
Ein großer Prozess war zunächst aber ausgeblieben: Die drei Angeklagten, die die Vorwürfe zuvor bestritten hatten, erklärten eine "Verantwortungsübernahme" und ersuchten um Diversion. Nach Zahlungen von fünfstelligen Geldbußen – 44.000 Euro für Wöginger sowie 17.000 und 22.000 Euro für die beiden anderen – wurde das Verfahren vorerst eingestellt, bis zur jetzigen OLG-Entscheidung.