Das Verfahren gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger ist beendet: Am Donnerstag wurde das Strafverfahren wegen Untreue offiziell eingestellt – gegen Zahlung von 20.000 Euro.
Luger hatte laut Landesgericht "die Verantwortung hinsichtlich des ihm zur Last gelegten Vorwurfs übernommen und steht für sein Fehlverhalten ein". Bereits im August 2024 legte er sein Amt zurück, zahlte der LIVA die gesamten Kosten für ein von ihm beauftragtes Gutachten zurück und entrichtete eine Geldbuße inklusive Verfahrenskosten. "Dadurch wurden auch die Opferinteressen zur Gänze berücksichtigt", heißt es weiter.
Der Strafrahmen für Untreue beträgt bis zu drei Jahre Haft, dennoch sei das Delikt "jedenfalls diversionsfähig". Das Gericht stellt klar: "Dass einzelne Berufsgruppen generell aus dem Anwendungsbereich der Diversion ausgeschlossen sind, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen."
Auch das Verhalten nach der Tat spielte eine entscheidende Rolle: "Bei der Schuldprüfung ist nicht bloß auf die Tatschuld abzustellen, sondern kommt bei der diversionellen Erledigung auch dem Nachtatverhalten besondere Bedeutung zu."
Weiters wird betont: "Fallkonkret liegt keine auffallende und ungewöhnliche Unwerthöhe vor, die über das deliktstypische Handlungsunrecht und die täterspezifische Schuld hinausgeht."
Die Staatsanwaltschaft Linz kann noch bis 6. Februar Beschwerde einlegen. Der Beschluss wird dem Beschuldigten erst dann zugestellt, wenn er der Staatsanwaltschaft gegenüber in Rechtskraft erwachsen ist" – frühestens also Mitte Februar.